Gerade hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Medien einen Anspruch auf anonymisierte Gerichtsentscheidungen auch vor Rechtskraft haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil einmal mehr die Auskunftsrechte der Vertreterinnen und Vertreter der Medien gegenüber dem Staat gestärkt. Dies stärkt nicht nur die Rechte von Journalistinnen und Journalisten und ermöglicht ihre unabhängige Kontrollfunktion, nur so können auch der Öffentlichkeit erst entscheidende Informationen zur Kenntnis gebracht werden.
Digitale Medien werden in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern am wenigsten in den Unterricht integriert - Computer- und Informationsbezogene Kompetenzen sind dementsprechend nicht gleichermaßen verteilt und vor allem auch nicht in ausreichendem Maße vorhanden. In einem gastbeitrag spricht sich Özcan Mutlu für den verstärkten Einsatz von digitalen Bildungsmaterialien ein. Um die Bundesregierung von den Vorteilen der digitalen Bildung und von Open Educational Ressources zu überzeugen, haben wir in den vergangenen Monaten verschiedene Initiativen erarbeitet.
Edward Snowden selbst spricht von einem "game changer". Und twittert: "This is not a blow against the US Government, but an open hand extended by friends. It is a chance to move forward." Mit knapper Mehrheit von 285 Jan- zu 281 Nein-Stimmen hat das Europäische Parlament heute meinen Änderungsantrag zur Resolution zur Massenüberwachung von EU-Bürgerinnen und Bürgern durch Geheimdienste in der EU und den USA angenommen - und damit die dringende Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Edward Snowden in der Europäischen Union Schutz zu gewähren.
In der letzten Sitzungswoche stand u.a. die abschließende Beratung des von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzesentwurfs zum Bundeszentralregister auf der Tagesordnung. In seiner Rede kritisierte Konstantin, dass auch zwei Jahre nach den ersten Snowden-Veröffentlichungen und nach dem NSU-Skandal bis heute keinerlei gesetzliche Reformen für eine Verbesserung der demokratischen Kontrolle der Dienste und für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Sicht ist. Im Gegenteil: Befugnisse wurden und werden durch die Große Koalition weiter ausgebaut - oftmals ohne ausreichende Rechtsgrundlage und in einer rechtsstaatlich fragwürdigen Weise - auch beim Bundeszentralregister.
Die heutige Entscheidung des Parlaments zur Netzneutralität ist mehr als bitter: Nun droht tatsächlich ein „Zwei-Klassen-Internet“, in dem derjenige, der mehr für seine Daten bezahlen kann, bevorzugt wird. Die jetzige Entwicklung ist auch das direkte Resultat eines jahrelangen Nicht-Handels der Bundesregierung. Wir werden weiterhin gemeinsam mit vielen Verbündeten entschieden für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft eintreten. Und wir werden ebenso für die weitere demokratische und wirtschaftliche Entwicklung des offenen Internets so elementare Netzneutralität kämpfen.
Die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose und massenhafte Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern auf Vorrat, ist seit Jahren zweifellos die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Unsere Position zu diesem Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik haben wir hier immer wieder dargelegt. All die Kritik der letzten Wochen, ob aus der Zivilgesellschaft, unzähligen Verbänden oder von uns, hat nichts genützt: Nachdem die Abgeordneten der Großen Koalition – erstaunenswerter Weise trotzt dieser Kritik ohne irgendwelche substanziellen Änderungen - die Vorratsdatenspeicherung im federführende Rechtsausschuss durchgewunken haben, fand in der letzten Sitzungswoche die abschließende zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestages statt. Für die Grünen sprachen erst ich und anschließend meine Kollegin und Rechtsausschussvorsitzende Renate Künast. An dieser Stelle dokumentieren wir die Reden von Renate und Konstantin.
Max Schrems ist gerade der Held des europäischen Datenschutzes. Er hat in einem langen Weg bis zum Europäischen Gerichtshof das […]
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