Vor enigen Tagen hatten Linke und Grüne eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragt, um die zahlreicheb, weiterhin offenen Fragen im Zusammenhang mit der schrecklichen Tat vom Berleiner Breitscheidplatz aufklären zu können. Eine solche Sondersitzung hat die Große Koalition nun mit der lapidaren Begründung, man würde hierfür keine Notwendigkeit sehen, abgelehnt. Gemeinsam mit Irene Mihalic, Obfrau der grünen Bundestagsfraktion im Innenausschuss, hat Konstantin das Vorgehen von Union und SPD scharf kritisiert.
Als stellvertretender Vorsitzender im Innenausschuss und Berichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung lade ich zum Gespräch mit den Anwälten von Edward Snowden Wolfgang Kaleck und Ben Wizner ein. Wie stehen die Aussichten auf eine Rückkehr Snowdens in die USA oder Asyl in Europa? Diskussionsveranstaltung im Europäischen Parlament Brüssel, 23. Januar 2017, 13h30 – 14h30, ASP 5E1
Der internationale Drohnenkrieg ist völkerrechtlich höchst umstritten und fordert immer wieder zivile Opfer. Auch über die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz werden als Relaisstation Drohnen gesteuert. Hans-Christian Ströbele hat deshalb Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen in Deutschland und den USA. Sonia Kennebeck sprach mit Whistleblowern aus den US-Drohnenprogrammen und besuchte mit einer Veteranin Opfer eines Angriffs in Afghanistan. Der Film zeigt die verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung sowie die Auswirkungen auf die beteiligten Militärangehörigen. Herzlich laden wir ein zum Filmabend und anschließender Diskussion.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Erneut hat ein höchstes Gericht eine wegweisende Entscheidung zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten gefällt. Wir fordern die Große Koalition auf, von der Datenspeicherung ein für allemal Abstand zu nehmen und die entsprechende Gesetzesgrundlage zurückzunehmen. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht. Sie zielt weder auf einen konkreten Verdacht noch auf einen bestimmten Personenkreis ab. Sicherheitspolitisch vernebelt sie den Blick auf das Wesentliche.
Der Ausschuss Ausschuss Digitale Agenda veranstaltet in jedem Halbjahr drei öffentliche Fachgespräche. Das erste Fachgespräch fand am 19. Oktober zur „Digitalisierung auf kommunaler Ebene und im ländlichen Raum“ und das zweite zum Thema „Digitalisierung und Entwicklungszusammenarbeit“ statt. Am Mittwoch, den 14. Dezember findet das dritte öffentliche Fachgespräch zum Thema "THEMA" statt. Fünf Sachverständige werden ab UHRZEIT im ORT dieses Thema beleuchten. Ein besonderer Fokus der Anhörung soll .... Hier alle Infos. Fragenkatalog: Im Vorfeld der Anhörung wurde den Sachverständigen ein zwischen den Fraktionen abgestimmter Fragenkatalog (pdf) übersandt. Dieser Fragenkatalog dient den Sachverständigen als Orientierung für ihre schriftlichen Stellungnahmen.
Heute wurde den Fraktionen im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersandt. Hierbei handelt es sich bereits um den zweiten Entwurf. Den ersten Entwurf hatte das Bundesinnenministerium nach massiver Kritik zurückgezogen. Auch der neue Entwurf des Bundesinnenministers ist eine herbe Enttäuschung. Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel, mühsam erkämpfte Schutzstandards beim Datenschutz zu verwässern, unbeirrt fest. Diese Vorschläge helfen niemandem: Weder den Unternehmen, noch den Bürgerinnen und Bürgern. Für den Grundrechtsschutz im Digitalen sind sie verheerend. Das eigentliche Ziel der EU-Datenschutzreform, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer immer durchdigitalisierten Gesellschaft zu stärken, wird von der Bundesregierung gezielt sabotiert.
Als Opposition setzen wir uns seit langem dafür ein, Edward Snowden, der zweifrellos ein Schlüsselzeuge im internationalen Geheimdienstskandal ist, vor dem Untersuchungsauschuss in Deutschalnd vernehmen zu können. Dafür streiten wir im Parlament und dafür haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof gestritten, der uns schließlich Recht gegeben hat. Wir freuen uns über die klar rechtsstaatliche Haltung der Ermittlungsrichterin des BGH. Das Urteil hat nicht nur die Parlamentsrechte gestärkt, es ist auch eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren, um der Bundesregierung eine eventuell unliebsame Zeugenvernehmung zu ersparen. Darauf, wie sich CDU/CSU, aber vor allem auch die SPD nun am Donnerstag verhält, sind wir sehr gespannt.
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