In "Democracy – Im Rausch der Daten" gibt Regisseur David Bernet tiefe Einblicke in den politischen Kampf für und um ein neues Datenschutzgesetz in der EU. Eine fesselnde und hochbrisante Geschichte über eine Handvoll Politiker, die versucht, die Gesellschaft in der digitalen Welt vor den Gefahren von Big Data und Massenüberwachung zu schützen. Zweieinhalb Jahre hat David Bernet den Gesetzgebungsprozess begleitet und zu einem erstaunlichen Dokumentarfilm verdichtet, der die komplexe Mächte-Architektur sowie den Zustand der heutigen Demokratie mit Spannung erlebbar macht.
500 Millionen Euro gehen der Europäischen Union jährlich durch Betrug zu Lasten der finanziellen Interessen der EU verloren, schätzt die Europäische Kommission. Andere veranschlagen die Verluste mit bis zu drei Milliarden Euro pro Jahr wesentlich höher. Eine Europäische Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor´s Office, EPPO) soll Korruption und Geldwäsche in der EU wirksam bekämpfen. Aber viele Punkte sind noch offen, angefangen bei Fragen zum Einfluss der Mitgliedstaaten bis hin zu effektiven Verfahren und starken Rechtsstandards für Verdächtige und Beschuldigte. Die Debatte bietet die Möglichkeit, aktuelle Vorschläge aus strafrechtlicher Perspektive mit Praktikerinnen und Praktikern zu diskutieren und zu versuchen, Antworten auf die Frage zu finden, wie die EU Wirtschaftskriminalität bekämpfen und gleichzeitig starke Verfahrensrechte garantieren kann.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der "Landesverrats-Affäre"? Muss der Gesetzgeber JournalistInnen besser schützen? Welche Probleme ergeben sich für die journalistische Arbeit? Mitschnitt des Livestreams von unserem Fachgespräch. Es diskutierten miteinander: Carola Witt (Justiziariat NDR), Dr. Christian Rath (Journalist, Schwerpunkt Rechtspolitik), Gunther Latsch (DER SPIEGEL), Dr. Nikolaos Gazeas (Universität Köln, Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht), Dr. Ulf Buermeyer (Richter am Landgericht Berlin), David Crawford (Senior Reporter CORRECT!V), Tabea Rößner MdB (Sprecherin für Medienpolitik, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion) und Hans-Christian Ströbele MdB (Mitglied im Rechtausschuss, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion).
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil zum Fall Max Schrems und der Datenweitergabe von Facebook-Daten in die USA "Safe Harbor" für ungültig erklärt. Auf der Basis von Safe Harbor haben Unternehmen wie Facebook 15 Jahre lang Unmengen personenbezogener Daten von Europäern in die USA gesendet. Mit dem heutigen Urteil ist klar, dass all diese Datentransfers das Grundrecht auf Datenschutz verletzt haben. Die Europäische Kommission und der irische Datenschutzbeauftragte müssen jetzt jegliche weitere Datentransfers im Rahmen von Safe Harbor in die USA unterbinden.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Safe Harbor“-Abkommen gleicht einem Paukenschlag. Der Gerichtshof hat unmissverständlich klar gemacht, dass die USA, wie bis heute von Europäischer Kommission und Bundesregierung behauptet, eben kein sicherer Hafen für unsere Daten ist. Das Urteil ist die erste gravierende Konsequenz, die aus der Massenüberwachung der NSA, auf die uns Edward Snowden aufmerksam gemacht hat, gezogen wird. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige sowohl für die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung. Die bisherige Datenaustauschpraxis ganzer Wirtschaftszweige steht offen in Frage. Die Verunsicherung ist groß. All dies war absehbar.
In der vergangenen Sitzungswoche, am 21. Sept. 2015, fand die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Wir hatten ausführlich über die Hintergründe der Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegeben Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren geben.
Eben haben wir über die bisher stattgefundenen Fachgespräche des Ausschusses „Digitale Agenda“ im ersten Halbjahr 2015 berichtet und einen Ausblick auf die Fachgespräche im 2. Halbjahr 2015 gegeben. Genauso haben wir eben bereits über die heutige, reguläre Sitzung des Ausschusses und unseren Antrag zur Netzneutralität berichtet. Im Anschluss an die reguläre Sitzung findet am heutigen 30. September 2015 das erste der drei Fachgespräche im 2. Halbjahr 2015 statt. Das Thema lautet „Digitalisierung der Arbeit“.
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