Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die Bundesregierung offenbar von ihrem bisherigen Gesetzentwurf abrücken und nun doch offene Zugänge zu Freifunknetzen zulassen will. Die federführenden Ministerien distanzieren sich von ihrem eigenem Gesetzesentwurf. Trotzdem bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel, ob die Fraktionen von CDU/CSU und SPD noch Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vornehmen werden. Den vielfach kritisierten Gesetzentwurf der Bundesregierung haben sie mittlerweile im „Unterausschuss Kommunales“ geparkt. Immer wahrscheinlicher wird, dass man den Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs abwarten wird (EuGH). Absehbar wird also erneut erst eine weitere höchstrichterliche Ohrfeige dafür sorgen, dass eine in allen netzpolitischen Fragestellungen völlig konfus agierende Bundesregierung umsteuert und letztendlich eine Regelung vorlegt, die den seit Jahren vorliegenden Vorschlägen der Opposition entspricht.
Wir sind immer, sofern es irgendwie machbar ist, bemüht, über die zumindest wichtigsten netzpolitischen Baustellen im Parlament zu berichten. An dieser Stelle der Hinweis auf eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Entwurf eines von der Bundesregierung vorgelegten „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ hinweisen. Die Anhörung findet am Mittwoch, 13. April 2016, von 09.00 bis 11.00 Uhr, im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses des Bundestages statt und kann im Live-Stream verfolgt werden. Hier dokumentieren wir von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, die Tagesordnung der Anhörung und die Liste der geladenen Sachverständigen sowie die von ihnen abgegebenen Stellungnahmen.
Wir sind immer, sofern es irgendwie machbar ist, bemüht, möglichst umfassend über die wichtigsten netzpolitischen Baustellen im Parlament zu berichten. […]
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wird am Montag, dem 22. Februar 2016, von 13:00 bis 17:00 Uhr eine öffentliche Anhörung zur Rolle der Bundeswehr im Cyberrraum durchführen. Im Zuge der Anhörung werden verfassungs-, völker- und sonstige nationale und internationale rechtliche Fragen sowie ethische Aspekte im Zusammenhang mit Cyberwarfare und die hieraus erwachsenden Herausforderungen und Aufgaben für die Bundeswehr erörtert. An dieser Stelle informieren wir über die Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die Anmeldemodalitäten.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages wird am Mittwoch, dem 17. Februar 2016 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber-und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) durchführen. Auf den Seiten des Rechtsausschuss finden sich Informationen für diejenigen, die der Anhörung live beiwohnen wollen.
Auch in der letzten Sitzungswoche des Jahres 2015 ist es uns wichtig über aktuelle Neuigkeiten über Netzpolitik aus dem Parlament zu berichten. Am 30. November fand eine öffentliche Anhörung der Ausschüsse Digitale Agenda und Recht und Verbraucherschutz statt. Gegenstand der Anhörung war der von uns Grünen vorgelegte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim sogenannten Scoring ("Scoring-Änderungsgesetz") durchzusetzen. Das Video der Anhörung dokumentieren wir hier.
Mit einiger Verwunderung haben wir den Medien entnommen, dass der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Reform des Telemediengesetzes und der sogenannten Störerhaftung“ in einem mehrseitigen Positionspapier (pdf) geradezu zerrissen hat. Guten Morgen, liebe SPD! Es stellt sich die Frage, welche gesetzgeberischen Folgen nun aus der neu gewonnenen Erkenntnis der Fraktion erwachsen. Schon heute ist das gesamte parlamentarische Verfahren, an dem der „Internet-Ausschuss Digitale Agenda“ übrigens gar nicht beteiligt ist, eine einzige Farce.
Archive