Anlässlich des heute von der vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzten Expertenkommission vorgestellten Berichts zum „Wettbewerbsrecht 4.0“ habe ich heute gemeinsam mit Katharina […]
In kaum einem netzpolitischen Thema steckt so viel Musik wie in Open Data. Offene Daten haben enormes Potential - sowohl für die Revitalisierung unserer Demokratie durch transparenteres und dadurch höher legitimiertes politisches Handeln, aber auch für die wirtschaftliche Entwicklung und Ermöglichung neuer, innovativer Geschäftsmodelle. Darin sind sich eigentlich alle Protagonisten einig. Dennoch gibt es gleichzeitig kaum ein Thema, dass von der Bundesregierung so sträflich vernachlässigt wird. Im Bereich Open Data ruht der See still. Das hat gerade noch einmal eine Kleine Anfrage von uns gezeigt.
Die Bundesregierung verramscht in den derzeit laufenden EU-Verhandlungen die Netzneutralität. Damit sägt sie am Grundpfeiler des offenen Internet, zum Leiden der Nutzer und der digitalen Wirtschaft. Nachdem in der letzten Sitzungswoche ein Fachgespräch im Ausschuss Digitale Agenda stattgefunden hat, in dem der nach wie vor hohe gesetzgeberische Handlungsbedarf deutlich wurde und nachdem auf EU-Ebene das Aus in Sachen Netzneutralität droht, legen wir erneut einen Antrag im Deutschen Bundestag vor, in dem wir die Bundesregierung auffordern, sich endlich für eine effektive gesetzliche Absicherung einzusetzen. Durch ihren bisherigen Kurs gefährdet die Bundesregierung nicht nur grundlegende demokratische Prinzipien, sie erweist vielen Kleinen und Mittleren Unternehmen der Kreativbranche einen Bärendienst, erschwert Innovationen und spielt wenigen großen Unternehmen in die Hände. Zu alledem hört man bedauerlicherweise kein Wort des vor Kurzem von der Bundesregierung ernannten „Beauftragten für Kreative und Digitale Ökonomie“ , Dieter Gorny.
Am morgigen Donnerstag wird EU-Kommissarin Kroes ihre Pläne zur Neuregulierung des EU-Telekommunikationsmarktes vorstellen. Kritiker weisen seit langem darauf hin, dass die Pläne von Kommission und deutschem Bundeswirtschaftsministerium, die Netzneutralität endgültig aufzukündigen, grundlegende Prinzipien des freien und offenen Internets bedrohen. In einem gemeinsamen Beitrag haben Konstantin und Jan Philipp die Pläne von EU-Kommission und BMWi kritisiert und die zuständige Kommissarin Kroes aufgefordert, auf EU-Ebene nicht die gleichen Fehlern zu wiederholen, die das deutsche Wirtschaftsministerium schon begangen hat.
Heute findet ein ,,Krisengipfel" des Bundesministeriums der Justiz und des Bundeswirtschaftsministeriums zu #PRISM statt. Während die Bundesregierung suggeriet, Aufklärungsarbeit zu Leisten, mehren sich Berichte aus den USA, nach denen verschiedene Insider davon sprechen, dass offenbar mehrere Tausend Firmen Daten an US-Geheimdienste weitergeben. Träfe dies zu, wäre die ohnehin schon krasse Dimension der Ausspähung noch einmal eine ganz andere.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im November letzten Jahres vor dem Hintergrund einer seit langem intensiv geführten Diskussion um die sogenannte WLAN-Störerhaftung noch einmal angekündigt, sich der Frage endlich anzunehmen und „ein eventuell bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber“ doch noch ausgleichen zu wollen. Kurze Zeit später hat sie das Vorhaben aufgeben müssen. Nun findet im Bundestag noch einmal eine Anhörung zum Thema statt.
Derzeit streiten sich das FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das FDP-geführte Bundesjustizministerium (BMJ) über die Sinnhaftigkeit von Warnhinweismodellen bei Urhebererechtsverletzungen. Am 15. März 2012 hat das BMWi zu einem „Wirtschaftsdialog“ eingeladen, um hinter verschlossenen Türen mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Unternehmen über entsprechende Warnhinweismodelle zu diskutieren. Sowohl über den Wirtschaftsdialog des BMWi als auch über die vom Branchenverband eco und anderer erarbeiteter Gegenstudien und den von uns an die Bundesregierung hierzu gerichteten Fragen hatten wir bereits ausführlich berichtet. Auch wenn die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage, die ich in der letzten Woche an sie gerichtet hatte, versicherte, dass im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Implementierung von Warnhinweismodellen auch die Studien der Gegner entsprechender Modelle berücksichtigt werden sollen, verwundert es doch, dass im Rahmen der am 15. März stattfindenden Veranstaltung offenbar bewusst keine zivilgesellschaftliche Stimmen zu Wort kommen sollen.
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