Wir Grünen engagieren uns seit langem gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Mit der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung wollen EU-Innenkommissarin Malmström und Bundesinnenminister Friedrich Telekommunikationsanbieter zur Archivierung persönlicher Daten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat verpflichten. Ein Video der Kampagne "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" von AK Vorrat, CCC und FoBuD e.V. erklärt, warum das höchst problematisch ist. Das Video ist unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 veröffentlicht und kann gerne weiterverbreitet werden.
Im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde habe ich die Bundesregierung zum Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz befragt und wollte insbesondere wissen, welche Konsequenzen sie aus den letzten Datenschutz-Skandalen zieht. Die Antwort der Bundesregierung ist weitestgehend nichtssagend. Eine Einschränkung der Videoüberwachung von Beschäftigten ist nicht vorgesehen.
Die Debatte um die Reform des Urheberrechts (und die Einführung einer Pauschalabgabe) wird seit langem kontrovers geführt – dies wurde gerade auch in den letzten Tagen wieder deutlich. In einem aktuellen Gastbeitrag für zeitonline plädiert Jan für eine bessere Rechtsdurchsetzung im Netz und kritisiert das Gebaren von Unternehmen wie Facebook, Google und Apple im Bereich des Datenschutzes und des Urheberrechts. Den Originalbeitrag findet Ihr auf den Seiten von zeitonline. Wir dokumentieren Jans Beitrag hier.
Heute Morgen meldete das Deutschlandradio, das die Vorratsdatenspeicherung für die Koalition in dieser Legislaturperiode offenbar vom Tisch sei. Seit langem fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich endlich von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger zu verabschieden. Wenn die Koalition sich nun tatsächlich von der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet hat, wäre dies der einzig richtige Weg aus einem selbst verschuldeten Koalitionschaos. Nachdem die Befürworter einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung weder einen über Einzelfälle hinausgehenden Beleg des Nutzens, noch die verfassungsrechtlich saubere Umsetzbarkeit von Massenspeicherungen nachweisen konnten, bleibt der Bundesregierung nur eine Möglichkeit: Sie muss sich auf Europäischer Ebene mit aller Vehemenz für die Aufhebung der zugrundeliegenden Richtlinie aussprechen. Die Zeit des Taktierens auf Kosten der Bürgerrechte muss ein für allemal vorbei sein.
Heute debattierte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages erneut über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und die zugrundeliegende Richtlinie. Zu Gast war unter anderem auch ein Vertreter der EU-Direktion Innere Sicherheit, der noch einmal die Erwartung der Europäischen Kommission, die bestehende Richtlinie umzusetzen, formulierte. Gleichzeitig machte der Kommissions-Vertreter noch einmal explizit darauf aufmerksam, dass die Kommission durchaus auch eine Verschärfung der Richtlinie in Betracht zieht - angesichts der Urteile mehrerer europäischer Verfassungsgerichte ein Szenario, das bislang innerhalb der deutschen Diskussion kaum beachtet wurde.
Festern haben sich die EU-Innenminister darauf verständigt, die innerhalb der Europäischen Union anfallenden Flugastdaten nicht nur fünf Jahre zu speichern, sondern sie auch rastern zu wollen. Nach EU/USA-Fluggastdatenabkommen, Diskussion um Vorratsdatenspeicherung und SWIFT sowie zahlreicher anderer Projekte, wird das Ausmaß des zunehmenden EU-Überwachungswahns durch die jetzige Diskussion um das EU-Fluggastdatenabkommen einmal mehr sichtbar. Die jetzgen Pläne sind der traurige Höhepunkt einer eindimensionalen, am Generalverdacht ausgerichteten Politik. Angesichts der Gesamtentwicklung bleibt es vordringliches Ziel der grünen Netz- und Innenpolitik, verloren gegangene Freiheitsräume zurückzugewinnen und die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger aktiv zu stärken.
Heute meldeten mehrere Medien, dass die Bundesregierung offenbar vorerst auf die von der EU geforderte Regelung der Vorratsdatenspeicherung verzichten will. Grund für die Entscheidung war nach Angaben aus deutschen EU-Kreisen der nach wie vor anhaltende Streit über die Umsetzung der Richtlinie innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung war angesichts der nach wie vor nicht nachgewiesenen Zweckdienlichkeit der Vorratsdatenspeicherung überfällig. Als Grüne haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, sich endlich von der Umsetzung der Richtlinie zu verabschieden und hatten in dieser Legislatur mehrere Anträge vorgelegt, in dem wir die Bundesregierung auffordern, von diesem grundrechtlich höchst fragwürdigem Instrument zu verabschieden. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung darf nur ein erster Schritt sein.
Archive