Als grüne Bundestagsfraktion haben wir das Thema Bürgerrechte in der digitalen Welt zu einem Schwerpunkt unserer parlamentarischen Arbeit im Jahr 2014 gemacht. Am vergangenen Freitag luden wir alle Interessierten zu einer Konferenz „Verbrauchermacht in der digitalen Welt? freiheit#vernetzt#sichern“ in den Deutschen Bundestag, um gemeinsam verschiedene Aspekte des digitalen Verbraucher- und Datenschutzes zu beleuchten zu diskutieren. An dieser Stelle ein kleiner Rückblick auf unsere Veranstaltung und die sie begleitenden Aktivitäten der Fraktion. Wir stellen unseren Entwurf des Positionspapiers „NutzerInnen in der digitalen Welt – Verbraucher- und Datenschutz stärken“ mit unserem Bürgerbeteiligungswerkzeug betatext für Anregungen, Kritik und konkrete Vorschläge zur Verfügung. Damit bieten wir als einzige Bundestagfraktion eine echte Möglichkeit für transparente Bürgerbeteiligung.
Heute findet die nächste Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt. Während weiterhin – zunächst nicht öffentlich - der Frage nachgegangen wird, auf welchem Wege der - aus unserer Sicht zentrale - Zeuge Edward Snowden durch den Ausschuss gehört werden kann, findet am heutigen Tag eine - öffentliche - Expertenanhörung statt, bei der vor allem der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste nachgegangen werden soll.
Bezüglich der gestrigen Ankündigung von Wirtschaftsminister Gabriel, den Export deutscher Überwachungs- und Spähsoftware zukünftig effektiver kontrollieren zu wollen, haben Konstantin und Katja Keul, rechtspolitischen Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Aufklärung bezüglich des weiteren Vorgehens der Bundesregierung gefordert.
In den letzten Tagen hatte ich wiederholt über die anhaltende Weigerung der Bundesregierung, die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre zu unterstützen, berichtet. Heute hat die Grüne Bundestagsfraktion eine aktuelle Stunde mit dem Titel ,,Behinderung der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses des deutschen Bundestages durch die Bundesregierung" beantragt. Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, die Arbeit des Ausschusses im Interesse der Aufklärung zu unterstützen und nicht weiter zu behindern. Es kann nicht sein, dass Millionen Bürgerinnen und Bürger bis hin zur Bundeskanzlerin ausgespäht werden und die Regierung die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses bremst, weiter behindert und verzögert.
Zur Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Befragung des Zeugen Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschusses und dem Versagen Angela Merkels in der derzeitigen Krise hatte Konstantin bereits am Wochenende schon einiges geschrieben. Hier noch einmal eine Zusammenfassung unserer Kritik an der Stellungnahme und dem Vorgehen der Bundesregierung.
Außenpolitisch stehen wir aktuell vor zwei unterschiedlichen ganz gravierenden Herausforderungen,die gleichwohl miteinander verbunden sind. In der Ukraine bricht sich Putins neu-russischer Imperialismus Bahn. Frau Merkel kehrt gerade von einer wichtigen USA-Reise zurück, bei der die Ukraine und die Wirtschaftsbeziehungen beider Staaten, bedauerlicherweise aber nicht die derzeitige Überwachungs- und Geheimdienstaffäre zentrale Themen waren. Und der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages stimmt in der kommenden Woche darüber ab, ob und wie Edward Snowden als Zeuge vor dem Ausschuss gehört werden soll. Was man derzeit oft vergisst: Nach monatelangem Leugnen der für jeden offensichtlichen Tatsache, dass es ein relevantes Problem in Sachen Überwachung gibt, wurde vor wenigen Wochen im Parlament – nunmehr einstimmig – dieser Untersuchungsausschuss eingesetzt und damit fraktionsübergreifend anerkannt, dass es ein relevantes Problem mit massenhafter Überwachung gibt, dem wir uns annehmen müssen, wenn die weitere Erosion unseres Rechtsstaates aufgehalten werden soll.
Die im Vergleich zum Vorjahr noch einmal erheblich angestiegenen Zahl der Abfragen von Bankdaten durch Finanzämter und Sozialbehörden wirft zahlreiche Fragen auf. Die Abfragen, das hat die Vergangenheit gezeigt, beruhen oftmals auf einer unklaren Begründungslage und variieren von Bundesland zu Bundesland stark . Es steht der Verdacht im Raum, dass die derzeitige Abfragepraxis nicht den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichtes entspricht. Der Bundesregierung ist das Problem seit langem bekannt, gehandelt hat sie nicht. Die Bundesregierung muss der ausufernden Abfrage sensibler Informationen der Bürgerinnen und Bürger ein Ende machen. Sie muss prüfen, ob es gesetzlicher Klarstellungen bedarf.
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