E-Petitionen boomen seit Jahren. Jede Woche werden hunderte Petitionen veröffentlicht, einige davon kommen auf Hunderttausende von Unterstützerinnen und Unterstützern– auf privaten Plattformen. Die Nutzung des Petitionsrechts beim Deutschen Bundestag hingegen hat sich zwiespältig entwickelt: Die Internetseite des Petitionsausschusses ist das mit weitem Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestags, immer mehr Menschen zeichnen hier Petitionen mit. Gleichzeitig werden immer weniger Petitionen beim Bundestag eingereicht. Über die Frage, wie das Petitionsrecht belebt werden kann und wie wir dem Missbrauch durch PopulistInnen entgegentreten können, möchten wir mit Euch in einem öffentlichen Fachgespräch diskutieren.
Vor enigen Tagen hatten Linke und Grüne eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragt, um die zahlreicheb, weiterhin offenen Fragen im Zusammenhang mit der schrecklichen Tat vom Berleiner Breitscheidplatz aufklären zu können. Eine solche Sondersitzung hat die Große Koalition nun mit der lapidaren Begründung, man würde hierfür keine Notwendigkeit sehen, abgelehnt. Gemeinsam mit Irene Mihalic, Obfrau der grünen Bundestagsfraktion im Innenausschuss, hat Konstantin das Vorgehen von Union und SPD scharf kritisiert.
Am 7. November 2016 fand eine öffentlich Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform zum Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) statt. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf die EU Verordnung bezüglich der dort genannten Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. In einem vorherigen Blogpost hatten wir euch alle wichtigen Informationen zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung.
Der Ausschuss Ausschuss Digitale Agenda veranstaltet in jedem Halbjahr drei öffentliche Fachgespräche. Das letzte Fachgespräch fand am 19. Oktober zur "Digitalisierung auf kommunaler Ebene und im ländlichen Raum" statt. Am heutigen Mittwoch findet ein öffentliches Fachgespräch „Digitalisierung und Entwicklungszusammenarbeit“ statt. Fünf Sachverständige werden ab 16 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestags dieses Thema beleuchten. Ein besonderer Fokus der Anhörung soll auf den Potenzialen der Digitalisierung für die Entwicklungszusammenarbeit, den eingesetzten Tools und dem deutschen Engagement im Bereich digitaler Entwicklungszusammenarbeit liegen. Hier findet Ihr alle Infos.
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den Entwurf für ein TKG-Änderungsgesetz beschlossen, mit dem im Wesentlichen die Vorgaben der – von uns Grünen immer wieder als lückenhaft kritisierten - EU-Verordnung zur Netzneutralität und zum Roaming umgesetzt werden sollen. Diese ist zwar nicht umsetzungspflichtig, doch werden zahlreiche Kompetenzen (im Wesentlichen Monitoring und Rechtsdurchsetzung) auf die nationalen Aufsichtsbehörden übertragen, während es den Mitgliedsstaaten auferlegt wird, wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der - häufig unklaren - Verordnung festzulegen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf diese Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. Statt wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung einzuführen, führt der Entwurf der Bundesregierung unzureichende Sanktionen für Verstöße gegen Teilbereiche der Verordnung ein. Ein effektiver Schutz vor dem endgültigen Ausverkauf der Netzneutralität sieht wahrlich anders aus. Einen solchen hat die Bundesregierung immer wieder versprochen und steht hier in der Pflicht. Als Grüne werden wir die Ergebnisse der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschusses aufgreifen und eine eigene Initiative vorlegen, in der wir konkrete Vorschläge für eine effektive Absicherung der Netzneutralität und zur Sicherung und Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher machen.
Die Digitalisierung birgt viele Chancen für Kommunen und den ländlichen Raum. Nutzerfreundliche E- und Open-Government-Angebote, digitale Bildungsangebote im ländlichen Raum und digital gestützte Bürgerbeteiligungen sind nur einige der zahlreichen Möglichkeiten, Bürgerinnen und Bürgern in dünner besiedelten Regionen an der Digitalisierung teilhaben zu lassen. Auf dem Weg zu einer größeren Teilhabe- und Chancengerechtigkeit sind allerdings große Anstrengungen nötig. Daher findet am heutigen Mittwoch im Ausschuss „Digitale Agenda“ des Bundestags ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Digitalisierung auf kommunaler Ebene und im ländlichen Raum“ im Raum E 200 im Paul-Löbe-Haus des Bundestags statt.
Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
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