Ob die WLAN-Störerhaftung, der Breitbandausbau, das leidige Thema der Abmahnungen, die Softwarepatente, der Export von Überwachungs- und Zensursoftware an autoritäre Staaten oder die derzeit heftig diskutierte Netzneutralität - auch die Tagesordnungen der am heutigen Montag beginnenden Sitzungswoche des Bundestages sind erneut gespickt mit zahlreichen innen- und netzpolitischen Themen. So finden verschiedene Anhörungen, Expertengespräche und Plenardebatten statt. An dieser Stelle wollen wir Euch einen kleinen Ausblick auf die kommende Woche geben.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 20. Februar 2013 entschieden, dass die Landespressegesetze nicht auf Bundesbehörden anwendbar sind, demnach Journalisten von ihnen auf dieser Grundlage – obwohl in der Vergangenheit Usus - keine Auskunft verlangen können. Am 13. Mai 2013 findet im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse und dem dazugehörigen Gesetzentwurf der SPD (Presseauskunftsgesetz, BT-Drs 17/12484) statt.
Die nächste Sitzungswoche ist gespickt mit interessanten Anhörungen aus dem Bereich der Netzpolitik. Wir hatten bereits über eine gemeinsame Anhörung des Rechts- und des Wirtschaftsausschusses zu Softwarepatenten am 13. Mai 2013 berichtet. Am gleichen Tag findet eine Anhörung des Unterausschusses Neue Medien zum Breitbandausbau und zur WLAN-Störerhaftung statt. Am Mittwoch, dem 15.05.2013 veranstaltet der Rechtsausschuss eine Anhörung zum Abmahnwesen und den zahlreichen, hierzu vorgelegten Initiativen.
Am 13.05.2013 veranstalten der Wirtschafts- und der Rechtsausschuss eine gemeinsame Anhörung zum gerade vorgelegtem, interfraktionellem Antrag zur Einschränkung der Patentierung von Computerprogrammen. Die Anhörung wird ab 16:00 Uhr stattfinden und ist öffentlich, das heißt, interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich über das Sekretariat des Rechtsausschusses zur Anhörung anmelden. Derzeit benennen die einzelnen Fraktionen die zur Anhörung einzuladenen Sachverständigen. Als Opposition bemühen wir uns parallel um ein Livestreaming der Sitzung.
In der vergangenen Sitzungswoche stand unter anderem ein interfraktionelle Antrag “Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen” auf der Tagesordnung des Bundestages. Als Grüne sprechen wir uns seit langem gegen Softwarepatente aus. Umso erfreuter waren wir, dass es erneut gelungen ist, hier eine interfraktionelle Initiative vorzulegen, die der ausufernden Patentierung im Softwarebereich klare Grenzen aufzeigt. Dass es uns gelungen ist, die ohnehin schon in die richtige Richtung zielende Initiative an entscheidenden Stellen weiter zu verbessern, freut uns sehr. Nun werden wir als Grüne darauf achten, dass die Handlungsempfehlungen, die in der Initiative ausgesprochen werden, auch umgesetzt werden.
Am Freitag, dem 18.04.2013, standen unter TOP 39 zwei von uns Grünen vorgelegte Initiativen zur Informationsfreiheit auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestags. Neben der zweiten und dritten Beratung unseres Gesetzesentwurfs, der die Aufnahme der Informationsfreiheit ins Grundgesetz fordert, stand auch die erste Beratung eines weiteren von uns vorgelegten Antrag „Informationsfreiheit weiter entwickeln“ auf der Tagesordnung.
Der Bundestag hat vor Kurzem den umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der elektronischen Verwaltung mit den marginalen Änderungen der schwarz-gelben Koalition endgültig beschlossen. Leider ohne die von verschiedenen Seiten angemahnten Nachbesserungen, zum Beispiel was die Forderung von Datenschützern und Sicherheitsexperten, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail standardmäßig vorzuschreiben, angeht, zu berücksichtigen. Die datenschutzrechtliche Totalverweigerung der Koalition hat dazu geführt, dass sich die Opposition geschlossen gegen das Vorhaben ausgesprochen hat. Hier Konstantins Rede.
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