Der kubanische Menschenrechtler und Politiker Antonio Rodiles ist in seiner Heimat anhaltenden staatlichen Repressionen ausgesetzt. Als Oppositioneller engagiert sich Antonio Rodiles seit langem für den Schutz der Meinungsfreiheit auf Kuba. Er ist Koordinator einer zivilgesellschaftlichen Initiative, die von der Regierung die Ratifizierung internationaler Menschenrechtsverträge fordert. Sein Projekt „Estado de SATS“, eine Video- und Debattenplattform im Internet, wurde erst kürzlich für den renommierten Emmy nominiert. Antonio ist zudem der nationale Koordinator der Initiative Demanda Ciudadana Por Otra Cuba ("BürgerInnen für ein anderes Kuba"). Konstantin hat im Rahmen des Programms "Parlamentarier schützen Parlamentarier" eine Patenschaft für Antonio übernommen. Über aktuelle Entwicklungen werden wir hier in regelmässigen Abständen informieren.
Am 25.2.2013 veranstaltet der Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages eine öffentliche Anhörung. Gegenstand der Beratungen werden die grünen Vorschläge eines verpflichtenden Korruptionsregisters und unser Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz sein. An dieser Stelle macht Konstantin auf die Anhörung aufmerksam und informiert über die geladenen Sachverständigen und die Modalitäten der Anmeldung.
2009 hat der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Bernd Neumann, ein Positionspapier zum Thema „Sicherung des Filmerbes“ vorgelegt. Darin wird u.a. auf die Notwendigkeit eingegangen, eine „Pflichthinterlegung“ für Filme durch eine Änderung im Archivgesetz (als Pflichtregistrierung) effizienter zu machen. Seitdem ist, trotz einer interfraktionellen Enigkeit wenig passiert - die Bundesregierung hat dieses so wichtige Thema einfach verschlafen. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstatins Rede der 2./3. Lesung der hierzu von allen Fraktionen vorgelegten Initiativen.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG) verschärfen. Den Strafverfolgungsbehörden sollen weitegehende Befugnisse eingeräumt werden. Der von der Bundesregierung vorglegte Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass Mobilfunkbetreiber Kundendaten nicht mehr nur im Einzelfall bei einer konkreten Gefahr oder einem konkreter Tatverdacht herausgeben müssen, sondern dies zukünftig weitestgehend automatisiert stattfinden soll. Zudem sollen Nutzer durch die Bekanntgabe der Provider, wer sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbirgt, leichter identifiziert werden. In seiner heutigen Protokollrede kritisert Konstantin das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag und lege die Position der Grünen dar.
Am Montagmorgen lädt der Deutschlandfunk im Rahmen der Sendereihe „Kontrovers“ regelmäßig zum politischen Streitgespräch über ein aktuelles politisches Thema. An diesem Montag stand der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz, der diese Woche nach dem Willen von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden soll, auf der Agenda. Unter dem Titel „Der gläserne Mitarbeiter – Was dürfen unsere Chefs über uns wissen“ diskutierte Konstantin mit Norbert Geis, MdB der CSU und Mitglied des Rechtsausschusses sowie Roland Wolf, Geschäftsführer Bund der deutschen Arbeitgeber (BDA).
Anlässlich der heutigen, letzten Sitzung der Enquete-Kommission ,,Internet und digitale Gesellschaft haben Konstantin und Tabea heute gemeinsam ein kleines Resümee gezogen und die Arbeit der Enquete in den letzten drei Jahren bewertet. Über den weiteren Verlauf der Enquete-Kommission (Vorlage des Endberichtes, Diskussion im Pelum des Bundestages etc.) werden wir hier weiter informieren.
Seit Anfang der Legislatur wird über die Sinnhaftigkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnissen im Internet diskutiert. Wusste man über Jahre nicht, worüber man eigentlich überhaupt diskutiert, liegt seit kurzem ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes der schwarz-gelben Bundesregierung vor, über den in erster Lesung bereits im Plenum des Bundestages diskutiert wurde. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses, die mit neun Sachverständigen am Mittwoch, 30. Januar 2013 stattfinden wird. Konstantin berichtet über den letzten Stand der Anhörung des Rechtsausschusses.
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