Im Herbst 2016 wird sich der Deutsche Bundestag mit der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle) befassen. Die Bundesregierung […]
In den vergangenen Tagen wurde eine Neuordnung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung beim Datenschutz diskutiert. Die Diskussionen der vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass der Datenschutz beim Innenministerium nicht gut aufgehoben ist. Der Interessenkonflikt zwischen der Verantwortung für die Innere Sicherheit und die Wahrung von Privatsphäre und Datenschutz ist offensichtlich.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, die am 20. September 2011 von der US-amerikanischen Regierung und der Regierung Brasiliens gemeinsam ins Leben gerufen wurde. In der OGP haben sich zahlreiche Länder zusammengeschlossen, um gemeinsam die Themen Open Government und Open Data voranzutreiben. Als Grüne haben wir von Beginn an den Beitritt Deutschlands zu der Initiative gefordert. Im April 2016 hat die Bundesregierung endlich ihren Beitritt beschlossen. Der zivilgesellschaftliche "Arbeitskreis für einen Beitritt Deutschlands zur Open Government Partnership" legte nun einen ersten Entwurf für einen Nationalen Arbeitsplan Deutschlands zur Open Government Partnership vor. Der Entwurf ist offen und dialogisch konzipiert. Es bleibt nun nach wie vor Aufgabe der Bundesregierung, eine Beitrittserklärung zu stellen und den National Aktionsplan zu konkretisieren.
Seit der von der Großen Koalition beschlossenen Änderung des Präventionsgesetzes im vergangenen Jahr müssen Krankenkassen ihren Versicherten sogenannte Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten anbieten. Mittlerweile bezuschussen einige private und auch gesetzlichen Krankenkassen über ihre Bonusprogramme auch den Kauf von Smartwatches (sogenannten Wearables) oder Fitness-Trackern. Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Bundestagfraktion, hat immer wieder auf die dadurch entstehende Gefahr einer Aushöhlung des Solidarprinzips hingewiesen, zuletzt in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung über die sehr unklare Verwendung der durch Apps und Wearables generierten Daten.
Im Juli hat die juristische Fachzeitschrift "Privacy in Germany" (PinG) ein Sonderheft zu dem Thema "Dateneigentum" veröffentlicht. Zu der Frage, ob angesichts der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung von Daten ein Eigentumsrecht an diesen anzuerkennen ist bzw. durch neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden sollte, haben die Autoren Einschätzungen verschiedener PolitkerInnen, DatenschützerInnen und VerbraucherschützerInnen eingeholt. An dieser Stelle könnt Ihr Konstantins Antworten auf die "Drei Fragen zum Dateneigentum" nachlesen.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Katharina Schulze, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag und zuständig für Innenpolitik, Sport und Strategien gegen Rechtsextremismus, einen Gastbeitrag verfasst, in dem sie ihre Kritik am neuen Bayrischen Verfassungsschutzgesetz erläutert.
Gerade hat die Europäische Kommission einen Entwurf eines neuen „Privacy Shield“-Abkommens vorgelegt. Um es kurz zu machen: Alle Befürchtungen sind eingetreten. Das von der Kommission vorgelegte Abkommen ist derartig löchrig, dass es keinen ausreichenden Schutz bietet. Die Europäische Kommission muss dringend nachbessern. Die Bundesregierung darf dem Abkommen in dieser Form nicht zustimmen. Wir brauchen eine robuste und nachhaltige Lösung für die zentrale Frage der digitalen Vernetzung unserer Welt. Eine solche ist der „Privacy Shield“ nicht. Die Bundesregierung darf ihm keinesfalls zustimmen.
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