Die Verwendung von Daten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA durch den britischen Partnerdienst GCHQ war illegal. Das hat ein britisches Geheim-Gericht heute in einem ebenso überraschenden wie hoffentlich richtungsweisenden Urteil entschieden. Das Gericht stellte fest, dass der Zugriff auf Daten aus den Programmen PRISM und UPSTREAM bis Dezember 2014 illegal war. Wir begrüßen die Entscheidung des britischen Gerichts ausdrücklich. Sie stellt einen ersten wichtigen Erfolg für die Bürgerrechte aller Europäerinnen und Europäer dar. Das Gericht hat zumindest für die Vergangenheit bestätigt, dass die Praxis der Zusammenarbeit der Geheimdienste von Großbritannien und den USA, GCHQ und NSA, illegal war und gegen geltendes Menschenrecht verstieß.
Das Urteil des EuGH zum sogenannten „Recht auf Vergessen“ ist einige Monate her, die Diskussion rund um die Umsetzung der Vorgaben bei der Löschung von Links durch Google ruhiger geworden. Indes sind die Löschungen in vollem Gange, die dabei aufgetauchten Fragen weiterhin dringlich und bedürfen einer Lösung.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte einen Gastbeitrag verfasst, in dem er über die Regierungserklärung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft zum Thema "Gestaltung des digitalen Wandels in Nordrhein-Westfalen" und die grüne Akzentsetzung in der Netzpolitik berichtet.
Über Monate hinweg spielte der Bundeswirtschaftsminister der Großen Koalition medienwirksam mit der „Zerschlagung“ Googles. Anfang Mai hießt es noch: „Wir haben debattiert, jetzt werden wir handeln.“ Von solchen Versprechen ist plötzlich keine Rede mehr. Einen Regulierungsbedarf sieht man plötzlich nicht mehr. Damit, dass der Wirtschaftsminister die Diskussion kurzerhand für beendet erklärt hat, geben wir uns nicht zufrieden. Vor dem Hintergrund weitreichender, aber bisher folgenloser Ankündigungen möchten wir im Rahmen eines Fachgesprächs erörtern, welche Effekte die großen digitalen Plattformen auf Wirtschaft, Wettbewerb und NutzerInnen haben und wo gegebenenfalls politischer Handlungsbedarf besteht.
Die neuste AGB-Änderung Facebooks steht unmittelbar vor der Tür. Der Rechtsausschuss diskutierte mit Vertretern des Unternehmens und der Bundesregierung. HIer wurde klar: Obwohl die Bundesregierung sagt, dass das Unternehmen klar gegen deutsches Recht verstößt, will man keine gesetzgeberischen Schritte dagegen unternehmen. Die 25 Millionen deutschen Nutzerinnen und Nutzer lässt man somit weiter allein. Der Verweis auf die kommende EU-Datenschutzreform reicht gewiss nicht aus. Die Bundesregierung muss endlich handeln.
Heute feiern wir den 9. Europäischen Datenschutztag. Ins Leben gerufen wurde der Tag vom Europarat. Ziel des Europäischen Datenschutztages ist es Aufmerksamkeit für das Thema Datenschutz zu steigern. Hier gibt es ein paar Tipps zur digitalen Selbstbestimmung:
Morgen begehen wir den jährlichen Europäischen Datenschutztag. Am Anfang der Wahlperiode hat die schwarz-rote Bundesregierung versprochen, den Daten- und Verbraucherschutz zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit zu machen. Den vollmundigen Ankündigungen ist bis heute jedoch nichts gefolgt. Der Grundrechtsschutz ist bei Union und SPD in schlechten Händen. Die schwarz-rote Bundesregierung muss ihren heeren Worten endlich tatsächliche Taten zum Schutz unserer Grundrechte in der digitalen Welt folgen lassen. Wir werden sie an ihren eigenen Ankündigungen messen.
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