Als grüne Bundestagsfraktion haben wir das Thema Bürgerrechte in der digitalen Welt zu einem Schwerpunkt unserer parlamentarischen Arbeit im Jahr 2014 gemacht. Am vergangenen Freitag luden wir alle Interessierten zu einer Konferenz „Verbrauchermacht in der digitalen Welt? freiheit#vernetzt#sichern“ in den Deutschen Bundestag, um gemeinsam verschiedene Aspekte des digitalen Verbraucher- und Datenschutzes zu beleuchten zu diskutieren. An dieser Stelle ein kleiner Rückblick auf unsere Veranstaltung und die sie begleitenden Aktivitäten der Fraktion. Wir stellen unseren Entwurf des Positionspapiers „NutzerInnen in der digitalen Welt – Verbraucher- und Datenschutz stärken“ mit unserem Bürgerbeteiligungswerkzeug betatext für Anregungen, Kritik und konkrete Vorschläge zur Verfügung. Damit bieten wir als einzige Bundestagfraktion eine echte Möglichkeit für transparente Bürgerbeteiligung.
Im Vorfeld der am 25. Mai 2014 im Deutschland stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wie bereits in den letzten Jahren erneut Wahlprüfsteine zu den von ihm bearbeiteten Themenfeldern verschickt. Einen begleitenden Blogpost mit allen eingegangenen Antworten findet Ihr auf den Seiten des AKs. An dieser Stelle dokumentieren wir gesondert die Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine, die ihr hier auch noch einmal als pdf findet.
Seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Debatte um das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Als extrem ideologisch erweisen sich die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, die trotz der zweiten herben Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshofs weiter an der hoch umstrittenen Datenspeicherung festhält. Nachdem die schleswig-holsteinischen Grünen bereits auf ihrem letzten Kleinen Parteitag vor einigen Wochen einen Beschluss gegen anlasslose Massenüberwachung gefasst haben, in dem sich auch eine deutliche Absage an die Vorratsdatenspeicherung findet, haben wir als schleswig-holsteinische Grünen gerade nochmals - einstimmig – einen aktuellen Beschluss gegen die VDS gefasst. Den Beschluss dokumentieren wir an dieser Stelle im Wortlaut.
Am morgigen 7. Mai 2014 finden die nächsten zwei Sitzungen des Ausschusses Digitale Agenda statt. Zunächst tagt der Ausschuss ab 14:00 regulär, das heißt, erneut leider nicht öffentlich. Auf der Tagesordnung der nunmehr 6. Sitzung des Ausschusses steht neben einer „Mitteilung der Europäischen Kommission" als weiterer regulärer TOP lediglich ein „Bericht der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung für den nationalen Gesetzgeber“, den wir als Grüne angefordert hatten. Spannender wird es ab 14:30, wenn der Ausschuss- diesmal öffentlich - tagt und eine Anhörung zur "IT-Sicherheit" durchführt.
In den letzten Tagen hatte ich wiederholt über die anhaltende Weigerung der Bundesregierung, die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre zu unterstützen, berichtet. Heute hat die Grüne Bundestagsfraktion eine aktuelle Stunde mit dem Titel ,,Behinderung der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses des deutschen Bundestages durch die Bundesregierung" beantragt. Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, die Arbeit des Ausschusses im Interesse der Aufklärung zu unterstützen und nicht weiter zu behindern. Es kann nicht sein, dass Millionen Bürgerinnen und Bürger bis hin zur Bundeskanzlerin ausgespäht werden und die Regierung die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses bremst, weiter behindert und verzögert.
Außenpolitisch stehen wir aktuell vor zwei unterschiedlichen ganz gravierenden Herausforderungen,die gleichwohl miteinander verbunden sind. In der Ukraine bricht sich Putins neu-russischer Imperialismus Bahn. Frau Merkel kehrt gerade von einer wichtigen USA-Reise zurück, bei der die Ukraine und die Wirtschaftsbeziehungen beider Staaten, bedauerlicherweise aber nicht die derzeitige Überwachungs- und Geheimdienstaffäre zentrale Themen waren. Und der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages stimmt in der kommenden Woche darüber ab, ob und wie Edward Snowden als Zeuge vor dem Ausschuss gehört werden soll. Was man derzeit oft vergisst: Nach monatelangem Leugnen der für jeden offensichtlichen Tatsache, dass es ein relevantes Problem in Sachen Überwachung gibt, wurde vor wenigen Wochen im Parlament – nunmehr einstimmig – dieser Untersuchungsausschuss eingesetzt und damit fraktionsübergreifend anerkannt, dass es ein relevantes Problem mit massenhafter Überwachung gibt, dem wir uns annehmen müssen, wenn die weitere Erosion unseres Rechtsstaates aufgehalten werden soll.
Die im Vergleich zum Vorjahr noch einmal erheblich angestiegenen Zahl der Abfragen von Bankdaten durch Finanzämter und Sozialbehörden wirft zahlreiche Fragen auf. Die Abfragen, das hat die Vergangenheit gezeigt, beruhen oftmals auf einer unklaren Begründungslage und variieren von Bundesland zu Bundesland stark . Es steht der Verdacht im Raum, dass die derzeitige Abfragepraxis nicht den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichtes entspricht. Der Bundesregierung ist das Problem seit langem bekannt, gehandelt hat sie nicht. Die Bundesregierung muss der ausufernden Abfrage sensibler Informationen der Bürgerinnen und Bürger ein Ende machen. Sie muss prüfen, ob es gesetzlicher Klarstellungen bedarf.
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