In den letzten Tagen ist deutliche Kritik an einem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens, das Schwarz-Gelb in der letzten Woche vor der Parlamentarischen Sommerpause noch auf die Tagesordnung des Bundestages gehievt hatte, laut geworden – zu Recht: Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig Meldeämter ihre Daten an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben können. Auch ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten würde nicht greifen. Seit Jahren liegt das Melderecht in der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Aber erst jetzt hat der Gesetzgeber gehandelt - und beim Datenschutz komplett versagt.
Am vergangenen Donnerstag debattierte das Plenum des Bundestages über einen Satzungsentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur Stiftung Datenschutz. Über die bevorstehende Debatte und unsere Befürchtung, dass die Stiftung letztendlich das bestehende Datenschutzsystem schwächen könnte, hatten wir ja ausführlich vorab berichtet. Ähnliche Befürchtungen hatten auch netzpolitik.org und zeitonline im Vorfeld der Debatte geäußert. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Plenarrede Konstantins und freuen uns wie immer über Kritik und Anregungen!
Am morgigen Donnerstag debattiert das Plenum des Bundestages über einen Satzungsentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur Stiftung Datenschutz. Lange Zeit war unklar, ob überhaupt und wenn ja, mit welchem Organisations-, Aufgaben- sowie Finanzrahmen die Stiftung Datenschutz ausgestattet werden soll. In Antworten auf vorherige Anfragen betonte die Bundesregierung bislang u.a., Unabhängigkeit und Neutralität würden zentrale Eigenschaften der Stiftung Datenschutz sein. Die Wahrheit ist, dass die Bundesregierung bislang kein einziges, der von ihr zum Thema Datenschutz angekündigten Vorhaben tatsächlich umgesetzt hat und auch bezüglich der Stiftung, dem einstigen datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt dieser Regierung, ist heute bereits klar ist, dass die Stiftung kaum mehr ist, als ein schwarz-gelber Wirtschaftstrojaner. Letztendlich besteht sogar die Gefahr, dass die Stiftung die bestehenden Datenschutzinstitutionen schwächt.
Die Debatte um die Reform des Urheberrechts (und die Einführung einer Pauschalabgabe) wird seit langem kontrovers geführt – dies wurde gerade auch in den letzten Tagen wieder deutlich. In einem aktuellen Gastbeitrag für zeitonline plädiert Jan für eine bessere Rechtsdurchsetzung im Netz und kritisiert das Gebaren von Unternehmen wie Facebook, Google und Apple im Bereich des Datenschutzes und des Urheberrechts. Den Originalbeitrag findet Ihr auf den Seiten von zeitonline. Wir dokumentieren Jans Beitrag hier.
Am Freitag, den 30. März debattiert der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigt eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefärdet das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar.
Am gestrigen Donnerstagabend stand unter anderem auch die zweite und dritte Beratung eines Entwurfs der Bundesregierung für das sogenannte Bundesgeoreferenzdatengesetz auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestages. Für den Gesetzentwurf votierten die Regierungsparteien und die SPD, während die Linken sich enthielten.Wir Grüne stimmten gegen die Vorlage. Da die gestrigen Reden nicht gehalten wurden, sondern "zu Protokoll" gingen, dokumentieren wir Konstantins Rede hier noch einmal.
Die Regelung der Abgeordnetenbestechung im § 108e StGB (Strafgesetzbuch) entspricht nicht den internationalen Anforderungen, die in einer UN-Konvention gegen Korruption, die bislang knapp 160 Staaten ratifiziert haben, formuliert werden. Indem Deutschland die internationalen Vorgaben der Konvention seit Jahren nicht erfüllt, wird die Bundesrepublik ihrer Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht und stellt ein schlechtes Beispiel für die internationale Gemeinschaft dar. Dabei hat sich die Bundesrepublik Deutschland immer wieder zur Umsetzung und Anwendung der internationalen Vorgaben bekannt – allein geschehen ist wenig. Dennoch wurde bislang - trotz Vorlage verschiedenen Initiativen unterschiedlicher Fraktionen des Bundestages - kein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet. Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen SPD-Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung (Drucksache 17/8613) debattiert. Im April 2010 hatte die Linke und im Mai 2011 wir Grünen bereits Vorschläge zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordneten vorgelegt. An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede die Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, heute im Plenum gehalten hat.
Archive