Im Rahmen unserer neu erschienen Broschüre "Digitalize it" stellen wir uns die Frage, wie Digitalisierung einen offenen Staat und lebendige Demokratie fördern kann. Open Government, barrierefreie E-Government-Dienstleistungen und Open Data können Bürgergesellschaft und Beteiligungskultur stärken.
Es ist eine gute Tradition des Grünen Bundesverbandes: Zum fünften Mal ruft das Camp Netzbegrünung am 29. und 30. April in Berlin grüne und grün-nahe Nerds, Programmiererinnen und Designer, Social-Media-Spezialisten und Netzpolitikerinnen zusammen. Hier findet Ihr alle Informationen
Mit ihrem Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreiseplicht plant die Bundesregierung einen weiteren tiefgreifenden Einschnitt in die Rechte Geflüchteter. Unter anderem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zukünftig Handys und andere Datenträger der Antragstellerinnen auslesen dürfen. Verfassungsrechtlich bewegt sich die Bundesrgierung damit auf dünnem Eis. Welche Bedeutung die geplante Neuregelung für die Grund- und Menschenrechte hat und inwiefern dies eine Gefahr für den Rechtsstaat darstellt, könnt ihr in Konstantins Einschätzung erfahren.
Durch die letzte Änderung der Bundeswahlordnung werden Foto- und Videoaufnahmen in der Wahlkabine verboten. Wer künftig seinen Urnengang mit der Öffentlichkeit teilen will macht seine Stimmabgabe dadurch ungültig. Was bezweckt das Verbot und welche Rolle spielt es für die demokratische Legitimation? Konstantins Einschätzung dazu könnt ihr hier nachlesen.
Offene Daten, die allen leicht und kostenfrei zugänglich sind haben eine enorme Bedeutung für Teilhabe und Innovationskraft in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, vor allem aber auch für eine vertrauenswürdige weil transparente und zugängliche Staatlichkeit in einem demokratischen Gemeinwesen. Im Grundsatz sind sich hier Fachleute und alle Fraktionen im Bundestag seit langem einig. Doch wieder einmal brauchte die Bundesregierung hier erst Jahre, um dann mit einem unentschlossenen Kurzsprung im Frühwahlkampf aufzuwarten.
Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richterinnen und Richter bemängelte unter anderem, dass das Gesetz weder den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, noch den notwendigen Schutz von Berufsgeheimnisträgern gewährleiste. Auch die oftmals fehlende richterliche Kontrolle wurde beanstandet. Darüber hinaus zeigte das Gericht dem Gesetzgeber weiteren Handlungsbedarf beispielsweise in Bezug auf den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten auf. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere dieser Auflagen nicht. Zu dieser Einschätzung gelangten auch die für die heutige Anhörung des Innenausschusses zum BKA-Gesetz geladenen Sachverständigen: Eine klare Mehrheit hielt den Gesetzesentwurf für fragwürdig und übereilt.
Im Februar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum BKA-Gesetz debattiert. Wir Grüne kritisieren an dem Entwurf vor allem die Möglichkeit der präventiven Überwachung von "Gefährdern" durch elektronische Fußfesseln und die umfassende Vernetzung von Datensätzen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Die Anhörung des Innenausschusses am 22. März wird öffentlich sein und Konstantin möchte Euch herzlich einladen, daran teilzunehmen! Alle weiteren Infos findet ihr hier.
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