Heute berichtete der Tagesspiegel, dass das Bundeskanzleramt scheinbar doch sehr frühzeitig über die Anzeigen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), die schließlich im Vorwurf des Landesverrats gipfelten, informiert war. Dass man im Bundeskanzleramt, das die Rechts- und Fachaufsicht über das BfV ausübt, von dem ganzen Vorgang nichts gewusst haben will, war von Anfang an wenig glaubwürdig. Das haben wir immer wieder artikuliert. Heute muss das Bundeskanzleramt endgültig zurückrudern. Die jüngsten Berichte bestätigen erneut: Die Aufklärung steht noch am Anfang. Die Bundesregierung muss jetzt alle Informationen auf den Tisch packen. Das Kanzleramt muss schnellstmöglich erklären, welche Rolle es in der Affäre tatsächlich spielte und warum man nicht gegen das durchsichtige Vorgehen des BfV intervenierte.
Mit der Entlassung von Generalbundesanwalt Range ist es bei Weitem nicht getan. Die Aufklärung über das Ermittlungsverfahren wegen „Landesverrats“ gegen Journalisten fängt jetzt erst an. Wer wusste in der Bundesregierung wann wie viel von den Vorgängen? War das für Geheimdienstkoordination zuständige Kanzleramt wirklich so ahnungslos? Wie erklären sich die Widersprüche in den Statements von Generalbundesanwalt Range, Justizminister Maas und Innenminister de Maiziere? Gestern berichteten wir bereits über unsere Bemühungen, Licht ins Dunkel zu bekommen. So haben wir unter anderem eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt, die die Abgeordneten von Union und SPD jedoch abgelehnt haben. Aufklärung geht freilich anders. Gestern hatten wir angekündigt, noch einmal ausführlich über unsere umfangreiche Parlamentarische Anfrage (pdf) zu berichten.
Angesichts des alles andere als beendeten #Landesverrat-Skandal, teils offen widersprüchlicher Aussagen und zahlreicher, nach wie vor unbeantworteter Fragen hat Konstantin die Rolle von Justizministerium, Innenministerium und Bundeskanzleramt kritisch hinterfragt. Heute haben wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um die parlamentarische Aufklärung weiter voranzutreiben.
Die Bundesanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Journalisten von Netzpolitik.org, Markus Beckedahl und Andre Meister, sowie Unbekannt wegen des Verdachts des Landesverrats eingeleitet. Alleine die Aufnahme des Ermittlungsverfahrens ist der klare Versuch unabhängigen, kritischen und investigativen Journalismus anzugreifen und sowohl JournalistInnen als auch WhistleblowerInnen einzuschüchtern. Eine offene Demokratie atmet die Luft des kritischen Journalismus, der unabhängig und frei berichten kann. Wir sprechen uns klar für das unantastbare Grundrecht der Pressefreiheit aus und rufen zu Solidarität mit kritischen Journalisten auf.
In einer aktuellen Kleinen Anfrage haben wir die Bundestagsfraktion nach den weiterhin zahlreichen offenen Fragen bei den Ermittlungen zum sogenannten „Oktoberfest-Attentat“ von 1980 befragt. Die Antworten der Bundesregierung halten Konstantin und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, für mehr als unbefriedigend. Die Bundesregierung muss angesichts zahlreicher offener Fragen und Ungereimtheiten, aber auch vor dem Hintergrund neuer Ermittlungsergebnisse, die Wiederaufnahme der Ermittlungen forcieren.
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