Heute hat Transparency International ihren EU-Whistleblowerbericht vorgelegt. Als Grüne haben wir den Bericht begrüßt. Whistleblower leisten einen großen gesellschaftspolitischen Beitrag zur Bekämpfung von Straftaten und Missständen. Korruptions-, Umwelt- und Steuerstraftaten sowie sonstige Missstände können oftmals erst durch interne Informationen aufgedeckt werden. Trotz des großen öffentlichen Interesses an diesen Informationen drohen WhistleblowerInnen häufig arbeits- und/oder dienstrechtliche Konsequenzen. Die Rechtsprechung ist hier leider zu vage, so dass für die Handelnden weiterhin Rechtsunsicherheit besteht. Die heutige Rechtsunsicherheit für Hinweisgeber zu beseitigen und den deutlichen Aufforderungen an die Bundesrepublik Deutschland endlich nachzukommen, muss vordringliche Aufgabe der kommenden Bundesregierung sein.
Heute wurde der Whistleblower-Preis von Transparency International an Edward Snowden verliehen. Für die Fraktion der Grünen im Bundestag hat unsere Fraktionsvorsitzende, Renate Künast, die Verleihung an Edward Snowden begrüßt, dem Whistleblower gratuliert und gleichzeitig das Verhalten der Bundesregierung kritisiert. Eine gesetzliche Regelung für den Schutz von Whistleblowern ist daher längst überfällig. Wir haben als erste Bundestagsfraktion hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine ausgewogene Lösung für alle Beteiligten bietet. Die schwarz-gelbe Regierung hat unser Anliegen abgelehnt und danach die Arbeit eingestellt – kein gutes Zeichen für alle Whistleblower.
Am gestrigen Donnerstagabend stand auf der Tagesordnung der 246. Sitzung des Bundestages unter anderem auch unter TOP 33 der von der SPD-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (pdf). An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Die Diskussion über die Störerhaftung bei WLan wird seit Jahren intensiv geführt. Es liegen seit langem mehrere, sehr deutliche Aufforderungen einzelner Länderparlamente, des Bundesrats, aber zum Beispiel auch der Justizministerkonferenz etc. vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben und die im Telemediengesetz vorgesehene Privilegierung auszuweiten. Genauso liegen derzeit verschiedene Initiativen hierzu im Bundestag vor. Heute haben sich eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen bei uns erkundigt, warum wir uns denn beim Antrag der SPD enthalten hätten. Einige freundlicher, andere weniger.
Am gestrigen Donnerstagabend standen gleich mehrere innen- und netzpolitische Punkte auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestags. An dieser Stelle dokumentieren wir die einzelnen Protokollreden Konstantins. Den Anfang macht die Rede über die Notwendigkeit der gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität, die vor allem auch vor dem Hintergrund der aktuellen Pläne der Telekom geführt wurde. Über Eure Rückmeldungen freuen wir uns.
In einem aktuellen Beitrag des ZDF-Magazins "Frontal 21" werden schwere Vorwürfe gegen den Rewe-Konzern erhoben, der seine Beschäftigten in großem Ausmaß heimlich überwachen lassen haben soll. Gemeinsam mit Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin zu den Vorwürfen Stellung bezogen. Die jetzt aufgedeckten Tatsachen sind auch ein Beleg für die Notwendigkeit besserer gesetzlicher Regelungen und eines stärkeren Schutzes der Beschäftigten vor Überwachung und Kontrolle. Die Bundesregierung hat den Bedarf an einem Beschäftigtendatenschutzgesetz zwar erkannt. Geliefert hat sie jedoch nicht. Über drei Jahre lang wurde an einem Gesetzentwurf gearbeitet und am Ende ist Schwarz-Gelb daran kläglich gescheitert.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im November letzten Jahres vor dem Hintergrund einer seit langem intensiv geführten Diskussion um die sogenannte WLAN-Störerhaftung noch einmal angekündigt, sich der Frage endlich anzunehmen und „ein eventuell bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber“ doch noch ausgleichen zu wollen. Kurze Zeit später hat sie das Vorhaben aufgeben müssen. Nun findet im Bundestag noch einmal eine Anhörung zum Thema statt.
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