Das Leistungsschutzrecht war von vornherein hochumstritten. Dass es sein formuliertes Ziel verfehlt hat, ist offensichtlich. Wie zu erwarten, hat es zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Der Zugang zur Informationen ist verengt und kaum ein Verlag profitiert durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn einzelne Journalisten. Im Endeffekt nützt das vorliegende Gesetz niemanden. Die Bundesregierung kündigt seit nunmehr zwei Jahren an, das Gesetz "ergebnisoffen" evaluieren zu wollen, verweist aber gleichzeitig immer wieder darauf, dass dies heute noch nicht möglich sei. Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben Tabea, Renate Künast und Konstantin eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
Uns ist es wichtig, sofern möglich, immer die wichtigsten und aktuellsten Neuigkeiten über Netzpolitik aus dem Parlament zu berichten. In der letzten Sitzugswoche fand die 2./3. Lesung unseres Antrags zur Netzneutralität statt - wenige Tage nach dem Beschluss eines Kompromisses auf EU-Ebene, der einem "Zwei-Klassen-Internet" Tür und Tor öffnet. Auf der Tagesordnung des Plenums stand unser Antrag zur "Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft" und die Frage, wie diese effektiv gesetzlich gesichert werden kann. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Rede von Konstantin.
Edward Snowden selbst spricht von einem "game changer". Und twittert: "This is not a blow against the US Government, but an open hand extended by friends. It is a chance to move forward." Mit knapper Mehrheit von 285 Jan- zu 281 Nein-Stimmen hat das Europäische Parlament heute meinen Änderungsantrag zur Resolution zur Massenüberwachung von EU-Bürgerinnen und Bürgern durch Geheimdienste in der EU und den USA angenommen - und damit die dringende Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Edward Snowden in der Europäischen Union Schutz zu gewähren.
Anlässlich des "Tag des Internets" haben Konstantin als Sprecher für Netzpolitik und Tabea als Sprecherin für digitale Infrastruktur der grünen Bundestagsfraktion heute jüngste netzpolitische Entscheidungen und das digitalpolitische Agieren der Bundesregierung insgesamt scharf kritisiert.
In der letzten Sitzungswoche stand u.a. die abschließende Beratung des von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzesentwurfs zum Bundeszentralregister auf der Tagesordnung. In seiner Rede kritisierte Konstantin, dass auch zwei Jahre nach den ersten Snowden-Veröffentlichungen und nach dem NSU-Skandal bis heute keinerlei gesetzliche Reformen für eine Verbesserung der demokratischen Kontrolle der Dienste und für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Sicht ist. Im Gegenteil: Befugnisse wurden und werden durch die Große Koalition weiter ausgebaut - oftmals ohne ausreichende Rechtsgrundlage und in einer rechtsstaatlich fragwürdigen Weise - auch beim Bundeszentralregister.
Die heutige Entscheidung des Parlaments zur Netzneutralität ist mehr als bitter: Nun droht tatsächlich ein „Zwei-Klassen-Internet“, in dem derjenige, der mehr für seine Daten bezahlen kann, bevorzugt wird. Die jetzige Entwicklung ist auch das direkte Resultat eines jahrelangen Nicht-Handels der Bundesregierung. Wir werden weiterhin gemeinsam mit vielen Verbündeten entschieden für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft eintreten. Und wir werden ebenso für die weitere demokratische und wirtschaftliche Entwicklung des offenen Internets so elementare Netzneutralität kämpfen.
In der vergangenen Sitzungswoche, am 21. Sept. 2015, fand die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Wir hatten ausführlich über die Hintergründe der Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegeben Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren geben.
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