Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Safe-Harbor“-Abkommen hat zur direkten Folge, dass Transfers personenbezogener Daten in die USA auf Grundlage des Abkommens nicht mehr möglich sind. In seinem Urteil machte der EuGH auf gravierenden Schutzlücken aufmerksam und verwies u.a. auf eine unzureichende Begrenzung der Zugriffe von staatlichen Behörden auf Datenbestände. Europäerinnen und Europäern stünden, so das Gericht, keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Nach der Entscheidung herrschen eine insgesamt große Verunsicherung und ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch nach Rechtssicherheit. Gerade angesichts zahlreicher Unternehmen, die personenbezogene Daten bislang auf Grundlage des Abkommens in die USA übermittelt haben, aber auch hinsichtlich eines effektiven Rechtsschutzes für mehr als 500 Millionen Europäerinnen und Europäer besteht akuter Handlungsbedarf. Dennoch herrscht sowohl bei der Bundesregierung als auch der Europäischen Kommission weitgehend Ratlosigkeit. In einem Gastbeitrag für das Magazin des DIVSI plädiert Konstantin dafür, die jüngste Entscheidung als Chance zu begreifen.
Nach Bekanntwerden der designierten Nachfolge von BSI-Präsident Hange kurz vor Weihnachten haben wir scharfe Kritik an der Personalie geübt. Die Benennung von Arne Schönbohm als bisherigem Präsidenten des „Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e.V.“ wirft zahlreiche Fragen auf. Gerade angesichts der derzeitigen, massiven Vertrauenskrise in unsere digitale Infrastrukturen die Spitze einer hoch sicherheitsrelevanten Behörde mit einem Lobbyisten der IT-Wirtschaft zu besetzen, wirft ein seltsames Licht auf das Bundesinnenministerium. Arne Schönbohms bisherige beruflichen Stationen, u.a. bei EADS, aber auch im Umfeld verschiedener, durchaus fragwürdiger Firmen aus dem Bereich der digitalen Überwachungs- und Ausspähtechnologie, lassen an seiner Eignung für dieses Amt insgesamt berechtigte Zweifel aufkommen. Konstantin hat auf parlamentarischem Wege nachgehakt und verlangt Klarheit bezüglich der Personalentscheidung.
Am 16.12. 2015 fand im Ausschuss „Digitale Agenda“ ein von der Opposition beantragtes Fachgespräch zur „Effektivierung der Kontrolle des Exports von Überwachungs- und Spionagesoftware auf deutscher und europäischer Ebene und öffentliche Auftragsvergabe“ statt, über das wir hier ausführlich berichtet hatten. In dem Blogpost findet Ihr unter anderem den von den Fraktionen entworfenen Fragenkatalog sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen hierzu. An dieser Stelle dokumentieren wir noch für all diejenigen, die das Fachgespräch nicht live verfolgen konnten, die Aufzeichnung.
Auch in der letzten Sitzungswoche des Jahres 2015 ist es uns wichtig über aktuelle Neuigkeiten über Netzpolitik aus dem Parlament zu berichten. Am 30. November fand eine öffentliche Anhörung der Ausschüsse Digitale Agenda und Recht und Verbraucherschutz statt. Gegenstand der Anhörung war der von uns Grünen vorgelegte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim sogenannten Scoring ("Scoring-Änderungsgesetz") durchzusetzen. Das Video der Anhörung dokumentieren wir hier.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- […]
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle berichtet Farid Müller, parlamentarischer Geschäftsführer und netzpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion in Hamburg, in einem Gastbeitrag über die Bemühungen der Hamburger Bürgerschaft berichtet, eine kostenlose WLAN-Infrastruktur für alle Flüchtlingsunterkünfte einzuführen.
Nach vier langen und harten Jahren der Verhandlungen haben wir es geschafft - und es ist ein großer Erfolg für unsere grüne Bürgerrechtspolitik! Die erste umfassende Reform des europäischen Datenschutzrechts seit 1995 kommt. Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist künftig das einheitliche, starke Gesetz für alle über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Es wird ihre Privatsphäre in der digitalen Welt und allen anderen Lebensbereichen effektiv schützen.
Archive