Noch immer beherrschen die schrecklichen Anschläge von Paris die Nachrichtenlage. Direkt nach den Anschlägen hat Konstantin einen Gastbeitrag verfasst, der am Freitag auf den Seiten der Frankfurter Rundschau veröffentlicht wurde und auf den wir hier noch einmal aufmerksam machen wollen. In dem Beitrag plädiert Konstantin für ein friedliches Miteinander und eine zielgerichtete Sicherheitspolitik. Gleichzeitig verwahrt sich Konstantin gegen die durchsichtige Instrumentalisierung der barbarischen Pariser Mordanschläge. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Anregungen freuen wir uns.
Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines seit Monaten in der Diskussion befindlichen IT-Sicherheitsgesetzes beschlossen. Der Entwurf wird den vor uns liegenden Herausforderungen bezüglich des Schutzes der wichtigsten Infrastruktur unserer Zeit nicht gerecht. Klar ist doch: Die Sicherheit digitaler Infrastrukturen ist massiv gefährdet. Das hat nicht zuletzt der durch Edward Snowden aufgedeckte Überwachungsskandal gezeigt. Ein umfassender und effektiver Schutz vor Ausspähung und einer Erosion der Privatsphäre ist daher eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Dennoch ist der Entwurf alles in allem bestenfalls Stückwerk. Insgesamt wird er keinen essentiellen Beitrag für mehr IT-Sicherheit leisten.
Alle sind sich einig: Der Reform- und Modernisierungsbedarf des Urheberrechts für die digitale Gesellschaft ist seit langem enorm und überfällig. Daher begrüßen wir, dass sich die neue EU-Kommission dieser Mammutaufgabe stellt und bis Sommer 2015 eigene Reformvorschläge vorlegen will – und damit en passant die große Koalition überholt. Das von der grünen Bundestagsfraktion in Auftrag gegebene Kurzgutachten „Urheberrechte in CETA“ zeigt allerdings große Probleme hinsichtlich der vorfestlegenden Wirkung des Freihandelsabkommens CETA auf die nationalen und EU-weiten Reformen im Urheberrecht auf.
Über die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die gemeinsame Organklage der Oppositionsfraktionen abzulehnen, sind wir enttäuscht. Das haben Konstantin und seine Kollegin Martina Renner, Obfrau der Fraktion Die Linke im Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre ("NSA-Ausschuss"), heute zum Ausdruck gebracht. Wir werden weiter darauf drängen, eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden in Deutschland zu ermöglichen. Dafür werden wir alle in Betracht kommenden Möglichkeiten genau prüfen - auch einen Antrag an den Bundesgerichtshof.
Die heutige Anordnung des Generalbundesanwalts, die Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat von 1980 wieder aufzunehmen, haben Konstantin und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, ausdrücklich begrüßt. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt war überfällig. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Wissen um die Verbindungen des Attentäters zu mehreren rechtsextremistischen Gruppierungen war schon vor den Erkenntnissen der NSU-Mordserie nicht nachvollziehbar.
Das Prinzip der Netzneutralität war nicht nur grundlegend für die bisherige, offene Entwicklung des Internets, es ist zugleich von entscheidender Bedeutung für dessen zukünftige demokratische und wirtschaftliche Innovationskraft. Durch das Infragestellen des Prinzips der Netzneutralität gefährdet die Bundesregierung die innovations- und demokratiefördernde Wirkung des Internets nachhaltig. Da sie selbst kein Geld in die Hand nehmen will, verdealt sie die Netzneutralität gegen die Zusage der Unternehmen, den ländlichen Raum mit breitbandigem Internet zu versorgen. In einem Gastbeitrag, den Konstantin für medienpolitik.net verfasst habe, fordert er die Bundesregierung auf, ihre jüngsten Überlegungen schleunigst ad acta zu legen und sich sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene entschlossen für die Wahrung der Netzneutralität einzusetzen.
Gestern fand die erste Debatte zu dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Linken und Grünen zu einem Aufhebungsgesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage statt. Damit wollen wir das nachweislich sinnlose Leistungsschutzrecht wieder rückgängig machen. Die Debatte ging leider aufgrund der Fülle der Tagesordnung zu Protokoll. Hier könnt Ihr die Rede von Tabea Rößner für die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN dazu lesen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Ausschüsse. Bei der abschließenden Lesung versprechen wir aber, dass diese Debatte definitiv nicht zu Protokoll gehen wird, auch wenn wir dafür tief in der Nacht reden müssen.
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