In unregelmäßigen Abständen berichten wir in der Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen-, Rechts- und Netzpolitik in den einzelnen Bundesländern. An dieser Stelle möchten wir Euch auf eine interessante Veranstaltung zum EU-Datenschutz im Bayerischen Landtag aufmerksam machen. Mit Jan Philipp als Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur Datenschutz-Grundverordnung, der europapolitischen Sprecherin Christine Kamm, der datenschutz- und netzpolitischen Sprecherin Verena Osgyan und der innenpolitischen Sprecherin Katharina Schulze stehen kompetente Gesprächspartner bereit.
Die deutsche Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten alles daran gesetzt, den derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandal möglichst auszusitzen. Nachdem klar war, dass die Affäre alles andere als beendet war, sah sie sich im Bundestagswahlkampf jedoch gezwungen, eine möglichst medienwirksame Maßnahme gegen das offenbar gewordene Ausmaß der Überwachung zu präsentieren. Die Idee eines "No-Spy-Abkommens" war geboren. Derzeit verfestigt sich der Eindruck, dass die US-amerikanische Seite den Deutschen nicht einmal dieses politische Feigenblatt bereit ist zu gewähren. Auch innerhalb der Bundesregierung scheint man langsam zu erkennen, dass die Erfolgsaussichten bezüglich des Zustandekommens eines No-Spy-Abkommens äußerst gering sind. In einem Gastbeitrag hat Konstantin die Sinnhaftigkeit des Abkommens in der von der Bundesregierung anvisierten Form kritisch hinterfragt. Gleichzeitig habe ich Mindestanforderungen formuliert, die ein No-Spy-Abkommen zumindest erfüllen müsste. Diese findet Ihr hier.
Eine der zentralen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" war die Einrichtung eines ständigen Internet-Ausschusses im Bundestag. Gleichzeitig forderte die Enquete eine bessere Koordinierung netzpolitischer Fragen auf Seite der Bundesregierung. Letzetes kam nicht, wodurch nun auch die Frage gänzlich ungeklärt ist, welche Zuständigkeit eigentlich ein neuer Internet-Ausschuss hätte. Nachdem dieser ursprünglich heute eingesetzt werden sollte, hat die #GroKo nun einen Rückzieher gemacht - und damit einen grandiosen netzpolitischen Fehlstart hingelegt.
Am Dienstag und Mittwoch (17./18. Dezember 2013) findet die nächste Sitzung der Sonderuntersuchung im Europäischen Parlament zur Massenüberwachung statt. Dieses Mal wird es ein besonderes Highlight: Am Dienstag um 17:15 Uhr wird es eine Live-Schaltung nach Brasilien mit Vanessa Grazziotin, ihres Zeichens Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zur Massenüberwachung und dem Berichterstatter Ricardo de Rezende Ferraço geben. Darüber hinaus erwarten die Abgeordneten im Europäischen Parlament weitere, sehr spannende Gäste.
Die Reaktion auf die amerikanische Überwachung kann nur auf europäischer Ebene erfolgen. Jan hat am Wochenende in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dazu einen Gastbeitrag veröffentlich. An dieser Stelle einige Auszüge. Den vollständigen Originalbeitrag findet Ihr auf den Seiten der FAZ.
Am 15. Dezember 1983 setzte das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil zweifellos einen Meilenstein im Bereich des (digitalen) Datenschutzes. Damals definierten die Karlsruher Richterinnen und Richter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als neues Grundrecht, bis heute eines, wenn nicht das wichtigste Recht, wenn es um Fragen des (digitalen) Datenschutzes geht. Auch wenn unser Datenschutzrecht in den letzten 30 Jahren immer wieder konkretisiert und modernen Entwicklungen angepasst wurde, angesichts des derzeitigen Spionageskandals wird auch dem Letzten klar: Im Bereich des (digitalen) Datenschutzes gibt es auch in Zukunft noch viel zu tun. Packen wir es an!
Bis vor Kurzem verhandelten Union und SPD über einen Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode. U.a. auch die dort enthaltene Formulierung zur Vorratsdatenspeicherung hat für große Verwunderung gesorgt. So einigte man sich vorschnell darauf, die Richtlinie möglichst schnell umzusetzen und die Frist zur Speicherung von 6 Monate auf 3 Monate auf EU-Ebene absenken zu wollen. Diesen Kompromiss, der keiner Kompromiss ist, kritisiert Konstantin in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Anregungen freue ich mich.
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