Durch die letzte Änderung der Bundeswahlordnung werden Foto- und Videoaufnahmen in der Wahlkabine verboten. Wer künftig seinen Urnengang mit der Öffentlichkeit teilen will macht seine Stimmabgabe dadurch ungültig. Was bezweckt das Verbot und welche Rolle spielt es für die demokratische Legitimation? Konstantins Einschätzung dazu könnt ihr hier nachlesen.
Die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung war schon im Europäischen Parlament hochumstritten. Nun muss sie in den Nationalstaaten umgesetzt werden. Vergangenen Woche haben wir den hierzu vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert. Konstantins Einschätzung und seine Bundestagsrede zu dem Gesetzesentwurf könnt ihr hier nachlesen und anschauen.
Heute wurde den Fraktionen im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersandt. Hierbei handelt es sich bereits um den zweiten Entwurf. Den ersten Entwurf hatte das Bundesinnenministerium nach massiver Kritik zurückgezogen. Auch der neue Entwurf des Bundesinnenministers ist eine herbe Enttäuschung. Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel, mühsam erkämpfte Schutzstandards beim Datenschutz zu verwässern, unbeirrt fest. Diese Vorschläge helfen niemandem: Weder den Unternehmen, noch den Bürgerinnen und Bürgern. Für den Grundrechtsschutz im Digitalen sind sie verheerend. Das eigentliche Ziel der EU-Datenschutzreform, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer immer durchdigitalisierten Gesellschaft zu stärken, wird von der Bundesregierung gezielt sabotiert.
Die heute in den Raum gestellten Pläne von Kanzleramtsminister Altmaier, für digitale Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen ein einheitliches Bürgerportal schaffen zu wollen, kamen überraschend. Und auch wieder nicht, schließlich ist IT-Gipfel-Zeit und die einzelnen Ministerien überschlagen sich mit immer neuen, meist nicht abgestimmten Vorschlägen. Gemeinsam mit Dieter Janecek, Sprecher für Wirtschaftspolitik der grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin heute die Pläne von Peter Altmaier kritisch hinterfragt.
Die neue „Cybersicherheitsstrategie“ der Bundesregierung zeigt wohin die Reise nach dem Willen von CDU/CSU und SPD gehen soll: Statt endlich grundsätzliche Weichenstellungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, zum Schutz digitaler Infrastrukturen und privater Kommunikation vorzunehmen, werden Verfassungsprinzipien offen in Frage gestellt und unübersichtliche Zuständigkeiten weiter zerfasert. Statt dem BMI unterstellte, zerfaserte Zuständigkeiten brauchen wir endlich die Stärkung unabhängiger Strukturen zur tatsächlichen Effektivierung der IT-Sicherheit. Nur durch diese Unabhängigkeit ist verlorengegangenes Vertrauen langfristig wieder herzustellen. Bestehende unabhängige Strukturen müssen zwingend ausgebaut und das BSI endlich unabhängig gestellt werden. Statt neuer Behörden zum Knacken von Verschlüssellungstechnologien brauchen wir durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen in allen IT-Großprojekten und eine Ausweitung der Haftung. Auch brauchen wir ein Verbot des Aufkaufs von Sicherheitslücken durch staatliche Stellen, eine Abkehr vom System der Massenüberwachung und einen effektiven Schutz digitaler Infrastrukturen.
Die Bundesregierung befindet sich derzeit, drei Jahre nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden, endgültig im Überwachungsrausch. Gestern verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, der den Bundesnachrichtendienst (BND) sehr weitreichende Befugnisse zubilligt. Während die parlamentarische Kontrolle bewusst umgangen werden soll, soll die Massenüberwachung an der Glasfaser und ein „Abhören unter Freunden“ explizit ermöglicht werden. Verfassungsrechtlich sind die Maßnahmen zumindest hoch umstritten. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, die er im Zuge der abschließenden 2. und 3. Lesung des „Anti-Terror-Pakets“ am vergangenen Freitag im Bundestag gehalten hat. In ihr hat Konstantin versucht, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Vorhaben aufzuzeigen. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Die Große Koalition legt derzeit eine offen verfassungswidrige Initiative nach der anderen vor. Neben der für heute geplanten Verabschiedung eines neuen Anti-Terror-Pakets, der endgültigen Legitimierung von geheimdienstlicher Massenüberwachung durch die Vorlage eines neuen BND-Gesetzes und flankierenden Vorstößen zur Umgehung parlamentarischer Kontrolle erreicht uns nun ein vierter, massiv grundrechtsgefährdender Vorstoß. Die Pläne zur Einrichtung einer neuen Bundesbehörde zur Umgehung von Kryptographie zeigen die Ambivalenz der schwarz-roten Bundesregierung im Bereich der IT-Sicherheit: Statt digitale Infrastrukturen und private Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen effektiv zu schützen, soll der Staat zum Hacker verschlüsselter Kommunikation werden.
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