Edward Snowden selbst spricht von einem "game changer". Und twittert: "This is not a blow against the US Government, but an open hand extended by friends. It is a chance to move forward." Mit knapper Mehrheit von 285 Jan- zu 281 Nein-Stimmen hat das Europäische Parlament heute meinen Änderungsantrag zur Resolution zur Massenüberwachung von EU-Bürgerinnen und Bürgern durch Geheimdienste in der EU und den USA angenommen - und damit die dringende Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Edward Snowden in der Europäischen Union Schutz zu gewähren.
In der letzten Sitzungswoche stand u.a. die abschließende Beratung des von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzesentwurfs zum Bundeszentralregister auf der Tagesordnung. In seiner Rede kritisierte Konstantin, dass auch zwei Jahre nach den ersten Snowden-Veröffentlichungen und nach dem NSU-Skandal bis heute keinerlei gesetzliche Reformen für eine Verbesserung der demokratischen Kontrolle der Dienste und für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Sicht ist. Im Gegenteil: Befugnisse wurden und werden durch die Große Koalition weiter ausgebaut - oftmals ohne ausreichende Rechtsgrundlage und in einer rechtsstaatlich fragwürdigen Weise - auch beim Bundeszentralregister.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Safe Harbor“-Abkommen gleicht einem Paukenschlag. Der Gerichtshof hat unmissverständlich klar gemacht, dass die USA, wie bis heute von Europäischer Kommission und Bundesregierung behauptet, eben kein sicherer Hafen für unsere Daten ist. Das Urteil ist die erste gravierende Konsequenz, die aus der Massenüberwachung der NSA, auf die uns Edward Snowden aufmerksam gemacht hat, gezogen wird. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige sowohl für die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung. Die bisherige Datenaustauschpraxis ganzer Wirtschaftszweige steht offen in Frage. Die Verunsicherung ist groß. All dies war absehbar.
In der vergangenen Sitzungswoche, am 21. Sept. 2015, fand die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Wir hatten ausführlich über die Hintergründe der Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegeben Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren geben.
Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Stellungnahme zum „Safe Harbour“-Abkommen vorgestellt. Die Stellungnahme ist erfreulich klar. Wir hoffen, dass das Gericht dem Plädoyer folgt. Schon heute ist klar: Das Abkommen kann in seiner jetzigen Form keinen Bestand haben. Es zeichnet sich ab, dass der EuGH der Kommission in Kürze erneut die rote Karte zeigen könnte. Dies wäre ein weiteres starkes Signal des Gerichts für den Schutz der Grundrechte von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern. Das Abkommen muss nun umgehend aufgehoben werden. Hierfür muss sich die Bundesregierung endlich mit Hochdruck in Brüssel einsetzen.
Angesichts der heutigen Kabinettsbeschlüsse und den jüngsten Äußerungen von Kanzlerin Merkel hat Konstantin die aktuelle Digitalisierungspolitik der Bundesregierung heute noch einmal kritisiert. Die Bundesregierung setzt ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs konsequent fort. Die jüngsten Kabinettsbeschlüsse legen die Axt an die verfassungsrechtlich verbrieften Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Privatheit. Sie gefährden das freie und offene Internet und verhindern Innovationen. All die warmen netzpolitischen Worte und Kongresse der letzten Tage werden zu Schall und Rauch, wenn gleichzeitig derartige, offen verfassungswidrige Gesetzesentwürfe vorgelegt werden. So macht man Deutschland bestimmt nicht zum Digitalisierungsstandort – ganz im Gegenteil.
Immer wieder werden wir in letzter Zeit nach dem aktuellen Stand der parlamentarischen Beratungen in Sachen Vorratsdatenspeicherung gefragt, daher an […]
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