Gestern hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht zwei für die Stärkung der Informationsfreiheit sehr erfreuliche Urteile gesprochen. Die Urteile beziehen sich vor allem auf Auskunftsplichten von Bundesministerien bei Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). So müssen Ministerien zukünftig auch über "Regierungshandeln" Auskunft erteilen. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Leipziger Urteil nachdrücklich begrüßt. Das Gericht habe durch seine Entscheidung "der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen". Es handle sich um eine "gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen". Wir Grüne werden die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne von mehr Transparenz und dem Motto „Mehr offene Daten wagen“ weiter vorantreiben, damit die nach der gegenwärtigen, teilweise zu unbestimmte Rechtslage im Sinne der Bürgerinnen und Bürger reformiert wird.
Heute haben SPD und Grüne, die nach den gerade stattgefundenen Bremer Wahlen erneut eine rot-grüne Koalition eingehen werden, ihren Koalitionsvertrag (pdf) vorgelegt. Wie schon die jüngst ausgehandelten Koalitionsverträge nehmen wir an dieser Stelle auch den Bremer Koalitionsvertrag einmal genauer unter die Lupe.Um es gleich mal vorweg zu nehmen: Aus netzpolitischer Sicht liest sich der Koalitionsvertrag sehr gut. So sind diejenigen Themen, die ganz oben auf der netzpolitischen Agenda stehen, in erfreulicher Art und Weise in das Vertragswerk aufgenommen worden.
Das Open Data Network ist ein seit nunmehr einem Jahr bestehendes Netzwerk, das sich die Förderung von Open Government, Open Data, Transparenz und Partizipation auf die Fahnen geschrieben hat. Als mich Vertreter des Netzwerks gefragt haben, ob ich nicht einen kurzen Kommentar verfassen will, bin ich dieser Bitte gerne nachgekommen. In einem Gastbeitrag mit dem Titel "Mehr offene Daten wagen!" habe ich die großen Chancen für mehr Transparenz und einer veränderten demokratischen Kultur in der modernen Informationsgesellschaft, die sich durch die Offenlegung von staatlichen Daten, durch die Maschinenlesbarkeit des Staates, ergeben, kurz umrissen. Wie immer freue ich mich über Eure Anmerkungen, Kommentare und Kritik.
Vor kurzem fand im Bayerischen Landtag ein Fachgespräch der grünen Fraktion zu „Open Government“ statt. Mit Anke Domscheidt-Berg, Annette Schubert, Dr. Marcus Dapp und Dr. Florian Roth waren neben der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion, Susanna Tausendfreund, ReferentInnen auf den Podiumsplätzen, die wissen, wovon sie reden. An dieser Stelle schildert Christian Höbusch (Sprecher LAK Medien & Netzpolitik Bayern) in einem Gastbeitrag seine Eindrücken vom Fachgespräch Landtag.
Wir Grünen wollen die Informationsfreiheit stärken und Open Data-Konzepte weiterentwickeln. In einer aktuellen Kleinen Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz haben wir der Bundesregierung daher vor allem auch im Hinblick auf in der Praxis kritische Punkte und Open Data auf den Zahn gefühlt. Zudem haben wir ein Blog eingerichtet, um mit Euch an unserem Positionspapier zum Thema zu arbeiten. Euer Input ist gefragt!
Noch rechtzeitig vor der anstehenden Bürgerschaftswahl wurde vergangene Woche in Bremen die Reform des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) verabschiedet. Dadurch wird der Zugang der Bremer Bürger zu amtlichen Information deutlich erweitert. Die proaktive Veröffentlichung im Elektronischen Register wird konkretisiert und damit weiter gestärkt.
Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern maximale Transparenz staatlichen und kommunalen Handelns und einen hohen Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Die Informationsfreiheit ist ein ganz wesentliches Bürgerrecht des 21. Jahrhunderts und räumt jeder Person einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten und Vorgängen ein: Die moderne Verwaltung sollte alle Handlungen transparent machen und darf nur in Ausnahmefällen, mit Rücksicht auf schützenswerte Daten Dritter, davon abweichen. Informationsfreiheitsgesetze gibt es in 90 Staaten weltweit, in fast allen Mitgliedsstaaten der EU und in 11 von 16 Bundesländern - nicht aber in Bayern!
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