Das heutige Urteil des Landesgerichts Köln im Rechtsstreit um die Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von ,,presseähnlichen Angeboten" werden den Nutzern Inhalte vorenthalten. Der Rundfunkstaatsvertrag muss zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage Regelung aufzulösen. Wirklich gewonnen hat im Prozess vor dem Landgericht Köln niemand.
Über den geleakten Bericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, bezüglich des Einsatzes staatlicher Überwachungssoftware hatten wir bereits berichtet. Unter anderem ist die durch den Bericht offenbar gewordene technische Unmöglichkeit der Löschung von Inhalten, die klar den verfassungsrechtlich gebotenen Kernbereichsschutz betreffen, unseres Erachtens skandalös. Hierüber berichtet heute auch noch einmal die Tagesschau. Besonders verblüfft hat uns eine Auskunft des Bundesministeriums des Inneren gegenüber den Redakteuren der Tagesschau - doch lest selbst.
Acht Zeitungsverlage haben in Köln Klage gegen die Tagesschau-App für Smartphones eingereicht. Sie kritisieren, dass die Textbestandteile der App den Wettbewerb mit den privaten Anbietern verzerren. Die privaten Bezahlmodelle würden nicht genutzt, weil die öffentlich-rechtlichen Angebote kostenlos dem Markt zur Verfügung stünden. Aufgrund dessen fordern die Zeitungsverlage, dass die Applikation um die Textbestandteile reduziert wird und nur noch Video- und Online-Beiträge angeboten werden. Ich sehe das anders.
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