Weil Anbieter immer wieder unnötig viele Daten von ihren Kunden erhoben haben und diese zudem länger als erforderlich speicherten, was auch wir immer wieder kritisiert haben, erstellten der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Bundesnetzagentur einen "Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten", der heute veröffentlicht wurde. Der Leitfaden wird hoffentlich helfen, die nicht akzeptable und teilweise willkürliche Speicherpraxis der Telekommunikationsunternehmen einzuschränken. Letztendlich dokumentiert der Leitfragen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden dringend gestärkt werden müssen. Entsprechende Vorschläge hatten wir unterbreitet - Schwarz-Gelb hat sie ignoriert.
In München findet gerade der IT-Gipfel statt, eins der sechs Topthemen ist der Ausbau von schnellem Internet in ganz Deutschland. […]
Die interne Dokumentation der Generalstaatsanwaltschaft München zu den Speicherzeiten bundesdeutscher Provider hat die heutige netzpolitische Diskussion maßgeblich bestimmt. In der Tat wirft das Papier zahlreiche Fragen auf. Die Liste der Staatsanwaltschaft deutet auf eine erheblich pauschalisierende und aufrundende Speicherpraxis in den Unternehmen hin. Dies ist mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht vereinbar und dürfte bei meist nicht abrechnungsrelevanten Datenarten, wie den Standortdaten, schlicht rechtswidrig sein. Wir fordern den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Novelierung des Telekommunkationsgesetzes Klarheit zu schaffen. Denn: Statt geheimer Papiere aus den Amtsstuben bedarf es jetzt größtmöglicher Transparenz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Sie haben ein Recht zu erfahren, wie die Speicherpraxis in Deutschland tatsächlich aussieht und was mit ihren Daten geschieht.
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