Weil Anbieter immer wieder unnötig viele Daten von ihren Kunden erhoben haben und diese zudem lĂ€nger als erforderlich speicherten, was auch wir immer wieder kritisiert haben, erstellten der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Bundesnetzagentur einen "Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten", der heute veröffentlicht wurde. Der Leitfaden wird hoffentlich helfen, die nicht akzeptable und teilweise willkĂŒrliche Speicherpraxis der Telekommunikationsunternehmen einzuschrĂ€nken. Letztendlich dokumentiert der Leitfragen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden dringend gestĂ€rkt werden mĂŒssen. Entsprechende VorschlĂ€ge hatten wir unterbreitet - Schwarz-Gelb hat sie ignoriert.
In MĂŒnchen findet gerade der IT-Gipfel statt, eins der sechs Topthemen ist der Ausbau von schnellem Internet in ganz Deutschland. […]
Die interne Dokumentation der Generalstaatsanwaltschaft MĂŒnchen zu den Speicherzeiten bundesdeutscher Provider hat die heutige netzpolitische Diskussion maĂgeblich bestimmt. In der Tat wirft das Papier zahlreiche Fragen auf. Die Liste der Staatsanwaltschaft deutet auf eine erheblich pauschalisierende und aufrundende Speicherpraxis in den Unternehmen hin. Dies ist mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht vereinbar und dĂŒrfte bei meist nicht abrechnungsrelevanten Datenarten, wie den Standortdaten, schlicht rechtswidrig sein. Wir fordern den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Novelierung des Telekommunkationsgesetzes Klarheit zu schaffen. Denn: Statt geheimer Papiere aus den Amtsstuben bedarf es jetzt gröĂtmöglicher Transparenz fĂŒr die betroffenen BĂŒrgerinnen und BĂŒrger. Sie haben ein Recht zu erfahren, wie die Speicherpraxis in Deutschland tatsĂ€chlich aussieht und was mit ihren Daten geschieht.
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