Angesichts einer weiter anhaltenden Diskussion um die rasche Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und derzeit sowohl von führenden Vertretern der Großen Koalition in Berlin als auch von verschiedenen Landesinnenministern der SPD erneut verfolgter Argumentationsmuster, habe ich heute gemeinsam mit meiner Kollegin Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der grünen BT-Fraktion, die völlig unklare Haltung der Bundesregierung in dieser zentralen Bürgerrechtsfrage kritisiert.
Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof haben die Vorratsdatenspeicherung in wegweisenden Urteilen für nicht vereinbar mit geltenden Grundrechten erklärt. Es ist ein Erfolg der Gegner der Vorratsdatenspeicherung, dass Deutschland eine von Anfang an grundrechtswidrige Richtlinie in den letzten Jahren nicht umgesetzt hat. Ob diesem Beispiel nach dem jüngsten EuGH-Richterspruch nun weitere Länder folgen, ist eine der spannenden Fragen dieser Tage. Die gerade erst innerhalb der Großen Koalition erzielte Einigung, in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz vorzulegen, war die einzig logische Konsequenz des jüngsten Urteils.
Dass nun prominente Vertreter der Großen Koalition die sensible Debatte für einen verbesserten Kinderschutz wiederholt nutzen, um erneut die eigene politische Agenda und den staatlichen Zugriff auf die Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen, ist ein rechtspolitisches Armutszeugnis sondergleichen. Union und SPD müssen dringend sicherstellen, dass die derzeitige Debatte nicht instrumentalisiert wird.
Ich fordere noch einmal dazu auf, zu erklären, wie der Ruf nach einer Vorratsdatenspeicherung, die ja laut Koalitionsvertrag nicht länger als 3 Monate sein soll, mit der bekannten Tatsache zusammenpasst, dass die Bearbeitungszeiten für diese schrecklichen Straftaten noch immer oftmals zwischen 18- und 24 Monaten liegen – d.h. jede Vorratsdatenspeicherung de facto hier gar nicht greifen kann.
Angesichts dieser exorbitant langen Bearbeitungszeiten sollten auch die letzten Befürworter der VDS endlich einsehen, dass es dingend angeraten ist, statt mit einem derart emotional hoch aufgeladenen Thema zu argumentieren und weiterhin auf diese Weise für ein Instrument zu werben, dessen verfassungskonforme Umsetzbarkeit massiv in Frage steht, sich der gemeinsamen Aufgabe zu stellen, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden hier schnellstmöglich zu effektivieren. Schließlich haben die letzten Wochen noch einmal gezeigt: Wenn es irgendwo Schutzlücken gibt, dann hier.
Wer die Urteile der höchsten Gerichte in Deutschland und der Europäischen Union auch weiterhin ignoriert und der anlasslosen Massenüberwachung noch immer das Wort redet, der zeigt damit nicht nur, dass er einem Instrument aus der Mottenkiste konservativer Sicherheitspolitik anhängt, dessen Nutzen bis heute empirisch nicht belegt werden konnte. Er zeigt zudem: An einer Diskussion über die weitere Effektivierung der Strafverfolgung in der digitalen Welt hat er kein wirkliches Interesse.
Wer immer wieder mit dem Kopf gegen dieselbe Wand rennt und seit Jahren in der Diskussion befindliche bürgerrechtsschonende Alternativen wie das ,,Quick Freeze“-Verfahren nicht einmal prüft, muss sich den Vorwurf einer ideologischen Politik zu Lasten unserer Grundrechte gefallen lassen. Die Befürworter nationaler Alleingänge warnen wir noch einmal: Wir werden, das haben wir auch vor dem jüngsten Urteil öffentlich gesagt, erneut gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland klagen.
Statt noch einmal verfassungsrechtlich derart dünnes Eis zu betreten, muss sich die Bundesregierung in Brüssel nun vehement gegen die Neuauflage einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen und so den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Um angesichts zahlreicher widersprüchlicher Aussagen aus Reihen der Großen Koalition Klarheit bezüglich der Position der GroKo in Sachen Vorratsdatenspeicherung zu bekommen, aber auch, um die Bereitschaft der Bundesregierung zu erhöhen, sich endlich auch in Brüssel gegen die Vorratsdatenspeicherung auszusprechen, habe ich heute folgende Frage an die Bundesregierung gerichtet:
Wie ist – auch vor dem Hintergrund höchst widersprüchlicher öffentlicher Positionierungen von Vertreterinnen und Vertretern der Regierungskoalitionen – die derzeitige Position der Bundesregierung bezüglich einer neuen gesetzlichen Regelung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten in Deutschland noch vor einem etwaigen neuen Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission und wird sich die Bundesregierung nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf europäischer Ebene gegenüber der Europäischen Kommission gegen eine solche, etwaige Neuauflage einer Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie einsetzen?
Über die Antwort der Bundesregierung halte ich Euch gerne auf dem Laufenden. Übrigens haben wir für die nächste Sitzungswoche beantragt, den Punkt „Vorratsdatenspeicherung“ mit Debatte auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen.
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