Am heutigen Mittwoch hat die Europäische Kommission einen ersten Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung vorgelegt. Das bestehende Europäische Datenschutzrecht fußt bis heute noch immer auf einer Richtlinie aus dem Jahr 1995. Eine grundlegende Modernisierung ist daher mehr als überfällig. Als Grüne begrüßen wir die umfänglichen Vorschläge der Europäischen Kommission, die in die richtige Richtung weisen. Die Kommission zeigt in Sachen Datenschutz nun den Gestaltungswillen, den die Bundesregierung viel zu lange hat vermissen lassen. Als Grüne haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, sich aktiv an der Debatte um die Novellierung des EU-Datenschutzes zu beteiligen.

In dem Entwurf macht die Kommission zahlreiche Vorschläge, die auch den Internetdatenschutz auf europäischer Ebene maßgeblich verbessern und die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer weiter stärken. So werden unter anderem der Erstellung von Nutzerprofilen enge Grenzen gesetzt. Die Entscheidungsfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Anbietern deutlich gestärkt.

Trotz und gerade weil der heute vorgelegte Entwurf viele wichtige Neuerungen enthält, steht er derzeit unter massivem Beschuss – auch von deutscher Seite. Wir warnen die Bundesregierung davor, die eigene Untätigkeit dadurch zu kaschieren, nun die richtigen Vorschläge der Kommission zu torpedieren. Die Bundesregierung darf sich nicht zum Sprachrohr der Wirtschaft degradieren, sondern  muss sich zur Anwältin der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger machen. Einen Europäischen Datenschutz des kleinsten gemeinsamen Nenners wird es mit uns nicht geben.

Selbstverständlich darf die Harmonisierung des Datenschutzes auf EU-Ebene keine Absenkung hoher Datenschutzniveaus einzelner Mitgliedsstaaten nach sich ziehen. Den Bedenken insbesondere der Datenschutzbeauftragten gilt es Rechnung zu tragen.

Die Kommission sollte die Reformdebatte zum Anlass nehmen, die darin von ihr selbst hochgehaltenen Grundprinzipien des Datenschutzes auch auf ihre sonstigen, grundrechtlich höchst fragwürdigen Sicherheitsprojekte wie die anlasslose Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger Europas oder der Fluggastdatenspeicherung anzuwenden. Diese EU-Projekte sind mit den Grundsätzen der Datensparsamkeit, einer engen Zweckbindung und der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren.

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