Am morgen Freitag, dem 19.03.2015 berät der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). Die Debatte findet zwischen 09:00 und 10:50 Uhr statt. Für die Grüne Bundestagsfraktion werden Konstantin und Dieter Janecek als wirtschaftspolitischer Sprecher reden. An dieser Stelle bereits der Hinweis auf die am 20. April 2015 stattfindende Anhörung des (federführenden) Innenausschusses.
An dieser Stelle berichtet Konstantin über die heutige Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre. Aufgrund einer Regierungserklärung zum Europäischen Rat beginnt die heutige - nichtöffentliche - Beratungssitzung des Ausschusses erst um 11:00 Uhr. Im Anschluss daran wird der Ausschuss mit der öffentlichen Beweisaufnahme um 11.30 Uhr beginnen. Thematisch geht es diese Woche zum einen also noch mal um die Operation EIKONAL, zum anderen um Fragen des G10-Schutzes und des Umgangs mit erfassten Kommunikationsdaten bis in die Gegenwart.
Die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung war falsch, ist falsch und bleibt falsch. Daran ändert auch das laute Krähen von Sigmar Gabriel nichts. Die Grünen Rheinland-Pfalz haben ein ganz klares Signal gesendet, dass mit uns der nationale Alleingang gegen die Bürgerrechte nicht zu machen ist. Union und SPD ignorieren, dass der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig ansehen.
Alle Jahre wieder nutzt die Bundesregierung die Bühne auf der Cebit, um Großes anzukündigen, von dem zum Schluss nicht viel übrig bleibt (siehe auch: Digitale Agenda). Heute war Bundesminister Dobrindt dran, der verlautbaren ließ, dass Bund und Wirtschaft dieses Jahr zehn Milliarden Euro in die digitale Infrastruktur investieren werden. Die Ankündigungen von Dobrindt sind aber eine einzige Mogelpackung.
Die Fraktion hat heute eine Aktuelle Stunde zum Thema ,,Pläne der Bundesregierung für einen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung" beantragt. Dazu hat Britta Haßelmann als erste Parlamentarische Geschäftsführerin noch einmal folgendes klargestellt: Die anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten stellt einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte jedes Einzelnen dar. Sie schafft aber keinesfalls mehr Sicherheit. Wer Menschen wirksam schützen will, braucht nicht mehr Daten, sondern mehr qualifiziertes Personal, das die jetzt bereits vorhandenen Daten und Informationen auswerten kann.
Am Mittwoch tagt erneut der Ausschuss Digitale Agenda. Die Tagesordnung gestaltet sich - einmal mehr – äußerst übersichtlich. So stehen genau zwei inhaltliche Punkte auf der Tagesordnung der nunmehr 33. Sitzung. Hinzu kommt, dass auch diese Sitzung, wie alle regulären Sitzungen, erneut hinter verschlossenen Türen, also nicht-öffentlich stattfindet. Dies ist umso bedauerlicher, als dass der Ausschuss über ein äußerst wichtiges Thema von durchaus großem öffentlichen Interesse diskutiert.
Eben hatten wir bereits auf eine am kommenden Montag im Bundestag stattfindende, öffentliche Anhörung zum verbesserten gesetzlichen Schutz von Hinweisgeberinnnen […]
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