De-Mail ist in seiner jetzigen Form kein Angebot, dem wir Grüne zustimmen können. Zwar sind die Grundanliegen des Gesetzes unterstützenswert: Deutschland kann von vertrauenswürdiger Kommunikation über das Internet erheblich profitieren – sei es in Verwaltung, Firmen oder ganz einfach bei der privaten Kommunikation. De-Mail enttäuscht aber auf der ganzen Linie: wenig Bürgerorientierung trifft auf schlampige Vorgaben beim Datenschutz, für die Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen unnötige Probleme und das technische System bleibt intransparent. Eine attraktive Anwendung, die man gerne benutzt, sieht jedoch anders aus.
Die Deutsch-Amerikanische Vereinigung der Parlamentsmitarbeiter/innen (DAVP) lädt zu einer Podiumsdiskussion zum Thema Wikileaks in die Räume des Bundestages. Die Zusammensetzung […]
Der Innenausschuss wird am Montag, den Montag, dem 7. Februar 2011, von 15.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von De-Mail und zur Änderung weiterer Vorschriften durchführen.
An diesem Donnerstag debattiert der hessische Landtag über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Hierzu liegen insgesamt drei Anträge von Grünen, Linke und SPD vor. Auch vor dem Hintergrund, dass das Land Hessen im Jahr 2011 den Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK) innehat, ist die Positionierung des Landesparlaments von großer Bedeutung.
Der Erkenntnis geschuldet, dass die Netzpolitik „bis heute ein weitgehend weißer Fleck in der Parteienlandschaft“ ist und die CSU „schon immer an der Spitze des technischen Fortschritts“ stand, veranstaltet „die einzig wahre Netzpartei“ heute ihren lang erwarteten netzpolitischen Kongresses mit dem Titel „In Freiheit und Fairness“ (hashtag: #meininternet). Besonderes „Schmankerl“ der Veranstaltung dürfte der mit Spannung erwartete Vortrag des Vorsitzenden der CSU, Horst Seehofer, mit dem Titel „Mein Internet“ werden. Der „Kongress“ kann per Livestream verfolgt werden.
Jede und Jeder blamiert sich, so wie er kann. Die Koalitionsmehrheit hat heute gezeigt, dass Union und FDP allenfalls Politik 1.0 können. Sie dementiert auch indirekt damit die Initiative des Bundespräsidenten mit seinen „Bürgerforen“. Wo es echte Beteiligung interessierter BürgerInnen geben soll, kneift sie und erfindet Probleme. Bei der Einsetzung der Internet-Enquete beschloss der Bundestag (Drucksache 17/950):
Datenschutz und Bürgerrechte sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 wurde die damalige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Dies war ein großer Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung, mit der wir gemeinsam in Karlsruhe geklagt haben.
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