Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, welche am 20. September 2011 von der US-amerikanischen Regierung und der Regierung Brasiliens gemeinsam ins Leben gerufen wurde. In der OGP haben sich zahlreiche Länder zusammengeschlossen, um gemeinsam die Themen Open Government und Open Data voranzutreiben. Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich zu einem deutschen Open Government Bündnis zusammengefunden haben, forderten die Bundesregierung Mitte Oktober erneut auf, endlich der Open Government Partnership (OGP) beizutreten und legten ein konkretes Umsetzungskonzept vor. Als Grüne unterstützen wir die zivilgesellschaftliche Forderung zum Beitritt zur Partnership seit langem. Um die Bereitschaft zum Beitritt zu erhöhen, hat Konstantin nochmals eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gerichtet. Nun hat uns die Antwort erreicht.
Union und SPD haben erste Ergebnisse zu ihren Koalitionsverhandlungen vorgelegt. Der Breitbandausbau war dort ein wichtiges Thema. Aber was sind die Ergebnisse wirklich wert? Das Gute zuerst: Bei der Union scheint es zu dämmern, dass es mit dem schnellen Internet in Deutschland nicht so rosig aussieht, wie sie es die vergangenen vier Jahre behauptet hatte. Die Realität sieht so aus, dass es immer noch weiße Flecken gibt und wir weltweit beim Breitbandausbau hinterherhinken. Vom wirtschaftlichen Standpunkt gesehen war der Beschluss überfällig, den Breitbandausbau als Schwerpunkt der Regierungsarbeit zu benennen.
Am kommenden Montag (11. November, 15:00-18:30) wird die nächste Anhörung im Rahmen der Sonderuntersuchung des Europäischen Parlaments zur Massenüberwachung stattfinden. Sie wird sicherlich eine der interessantesten Anhörungen werden. Zum ersten Mal wird jemand aus dem US Congress teilnehmen - Jim Sensenbrenner, Vorsitzender des Unterausschusses für Kriminalität, Terrorismus, Heimatschutz und Ermittlungen im Repräsentantenhaus und Co-Autor des US PATRIOT Act 2001. Er hat am 29. Oktober gemeinsam mit Patrick Leahy, Vorsitzender des Justizausschusses im Senat, den USA Freedom Act eingebracht, der die flächendeckende Massenüberwachung durch die NSA massiv einschränken würde durch Änderungen am Patriot Act und am Foreign Intelligence Surveillance Act.
Dienstag fand vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung des ZDF-Staatsvertrags statt und eine lange Reise nähert sich dem Ende. Wir erinnern uns: Vor vier Jahren haben einige wenige Landeschefs einen unabhängigen Chefredakteur aus dem Amt gekickt. Weil er ihnen nicht passte. Weil er zu unbequem war. Mich als frisch gewählte Abgeordnete und ehemalige ZDF-Redakteurin machte es 2009 schier fassungslos, dass solche Schachzüge möglich sind in einem demokratischen Land, das zwei Diktaturen erlebt hat, welche die Macht der Medien schamlos für ihre Zwecke missbrauchten.
Derzeit ist zu beobachten, dass endlich Bewegung in das viel zu lange brach liegende Thema „Routerzwang“ kommt. Zahlreiche Verbraucher- Bürgerrechts- und netzpolitische Organisationen sprechen sich klar für eine durchgreifende Korrektur der aktuellen Regelungen zum „Routerzwang“ aus. Diese Position unterstützen wir seit langem. Auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesnetzagentur hier bislang halbherzig agiert, steht der Gesetzgeber in der Pflicht, die Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer zu sichern. Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zum Routerzwang werden wir aufmerksam verfolgen.
Auch in diesem Jahr findet die gemeinsame netzpolitische Konferenz von Heinrich-Böll-Stiftung und BITKOM netz:regeln statt. Die netz:regeln 2013 wird sich in diesem Jahr mit dem Themenkomplex „Omnipräsenz - Leben und Handeln in der vernetzten Welt“ beschäftigen. Die Konferenz findet am Freitag, 22. November 2013, zwischen 10.00 bis 15.00 Uhr in der Heinrich-Böll-Stiftung in der Schumannstraße 8 in Berlin statt. Der Eintritt ist frei.
Heute hat Transparency International ihren EU-Whistleblowerbericht vorgelegt. Als Grüne haben wir den Bericht begrüßt. Whistleblower leisten einen großen gesellschaftspolitischen Beitrag zur Bekämpfung von Straftaten und Missständen. Korruptions-, Umwelt- und Steuerstraftaten sowie sonstige Missstände können oftmals erst durch interne Informationen aufgedeckt werden. Trotz des großen öffentlichen Interesses an diesen Informationen drohen WhistleblowerInnen häufig arbeits- und/oder dienstrechtliche Konsequenzen. Die Rechtsprechung ist hier leider zu vage, so dass für die Handelnden weiterhin Rechtsunsicherheit besteht. Die heutige Rechtsunsicherheit für Hinweisgeber zu beseitigen und den deutlichen Aufforderungen an die Bundesrepublik Deutschland endlich nachzukommen, muss vordringliche Aufgabe der kommenden Bundesregierung sein.
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