In einem Gastkommentar für die Financial Times Deutschland hat Konstantin als netz- und innenpolitischer Sprecher die Position der grünen Bundestagsfraktion bezüglich der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung noch einmal dargelegt: Die grüne Bundestragsfraktion hält eine pauschale Vorratsdatenspeicherung keineswegs für unverzichtbar. Im Gegenteil: Die anlasslose verpflichtende Massenspeicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation aller Bürgerinnen und Bürger stellt eine Abkehr vom zentralen Datenschutzgrundsatz der Zweckbindung dar. Ermittler haben heute mehr technische Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung als je zuvor. Hier dokumentieren wir Konstantins Kommentar.
Eine Revolution in der Krisenkommunikation steht bevor: Der Abschlussbericht zu den Auswirkungen der jüngsten japanischen Tsunami-Katastrophe hat deutlich gemacht, dass sich im Bereich des Katatstrophen- und Bevölkerungsschutzes neben den bisherigen, meist auf eine top-down- Kommunikation setzender Informationskanäle zusätzliche, neue Kanäle der Kommunikation etabliert haben. Die Bedeutung dieser neuen Kommunikationskanäle, die zusehends auch auf eine bottom-up-Kommunikation setzen, steigt weiter. Auf diese Entwicklung müssen die Akteure des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes reagieren.
Am 23. Februar wurde ACTA im Landtag Sachsen-Anhalt debattiert. Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sprach Sören Herbst (Twitter), […]
Im Unterausschuss Neue Medien fand heute eine öffentliche Anhörung zum Thema Suchmaschinenneutralität statt. Im Mittelpunkt stand zum einen der Streit zwischen Google und Verlegern, zum anderen die Frage, ob Google möglicherweise seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Die Grüne Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein hat am 10. Februar 2012 einen Antrag eingereicht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich auf bundes- und europäischer Ebene gegen eine Ratifizierung des ACTA-Abkommens einzusetzen. Ermutigt durch darauf folgende Pressemitteilungen von CDU, FDP und SPD ergab sich die Chance, einen interfraktionellen Antrag zu beschließen, was in der Tat gelang. Jörg Nickel ist netzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein.
Heute hat das Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges Urteil zur Eingrenzung der Datennutzung durch die Ermittlungsbehörden gefällt. Zusammen mit Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, hat Konstantin die Karlsruher Entscheidung begrüßt. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken Internetdatenschutz. Karlsruhe beweist damit einmal mehr seine herausragende Rolle bei der Wahrung des Datenschutzes auch und besonders dort, wo es gerade brennt. Die Entscheidung ist zugleich eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition, die bei der jüngsten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und der heute bemängelten Vorschriften keinerlei Nachbesserungsbedarf sah.
Über den geleakten Bericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, bezüglich des Einsatzes staatlicher Überwachungssoftware hatten wir bereits berichtet. Unter anderem ist die durch den Bericht offenbar gewordene technische Unmöglichkeit der Löschung von Inhalten, die klar den verfassungsrechtlich gebotenen Kernbereichsschutz betreffen, unseres Erachtens skandalös. Hierüber berichtet heute auch noch einmal die Tagesschau. Besonders verblüfft hat uns eine Auskunft des Bundesministeriums des Inneren gegenüber den Redakteuren der Tagesschau - doch lest selbst.
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