Am kommenden Wochenende rückt Schleswig-Holstein ins Zentrum grüner Politik. Die Bundespartei von Bündnis 90/Die Grünen veranstaltet vom 25.11. bis zum 27.11.2011 ihre Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) in Kiel. Der Bundesvorstand hat zu dem Parteitag unter dem Titel "Offenheit, Freiheit, Teilhabe - die Chancen des Internets nutzen - den digitalen Wandel grün gestalten!" einen breit diskutierten Leitantrag zur Netzpolitik eingebracht. Mit diesem Antrag wollen die Grünen die seit mehreren Jahren intensive netzpolitischen Debatte weiter voranbringen. Die schleswig-holsteinischen Grünen werden im Vorfeld der BDK über den vorliegenden Antrag diskutieren und laden daher zu einer öffentlichen Sitzung der grünen Landesarbeitsgemeinschaft Medien & Netzpolitik am 24.11.2011 ein. Auch Bundesvorstandsmitglied Malte Spitz wird an der Sitzung teilnehmen und den Antrag vorstellen.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am gestrigen Donnerstag mit großer Mehrheit eine Entschließung zur Netzneutralität verabschiedet. Darin fordern die Abgeordneten die Europäische Kommission auf, sich stärker als bisher für die Durchsetzung des Prinzips der Netzneutralität einzusetzen. In der Entschließung wird die Kommission des Weiteren aufgefordert, spätestens ein halbes Jahres nach dem Erscheinen des von der Kommission in Auftrag gegebenen gemeinsamen Untersuchungsberichts der europäischen Regulierungsbehörden prüfen, ob es nicht angeraten scheint, einen gesonderten europäischen Rechtsrahmen zur Sicherung der Netzneutralität nötig ist.
Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber stehen in enger und keineswegs spannungsfreier Beziehung: Stärkt das Gericht die Rechte des Gesetzgebers, vor allem gegenüber der Regierung, ist der Gesetzgeber erfreut. Hebt das Gericht Gesetze auf, die der Gesetzgeber beschlossen hat, wie es zuletzt mehrfach der Fall war, ist er verärgert. Macht das Gericht dem Gesetzgeber konkrete Vorgaben für ein Gesetz, ist er einerseits dankbar, weil er damit verfassungsrechtlich sicheren Boden unter den Füßen hat. Andererseits sieht er sich in seinem politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt. Wie kann unter diesen Rahmenbedingungen die Beziehung zwischen dem Bundesverfassungsgericht, das im September dieses Jahres sein 60jähriges Jubiläum beging, und dem Gesetzgeber lebendig weiterentwickelt werden? U.a. auch diese Frage stand heute im Fokus einer im Rahmen der vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages organisierten Vortragsveranstaltung zum Thema "Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber".
Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben, am demokratischen Meinungsbildungsprozess, aber auch Informationsbeschaffung und unternehmerische Tätigkeit - immer größere Teile des täglichen Lebens hängen von einem Internetzugang ab, der schnell genug ist, um die immer größeren Datenmengen, die moderne Internetanwendungen benötigen, zu übertragen. Die Grüne Landtagsfraktion in Sachsen hat die Staatsregierung in einer großen Anfrage nach dem Stand des Breitbandausbaus im Freistaat befragt.
Zur aktuellen Diskussion über die rechtsterroristische Mordserie habe ich heute mit meinem Kollegen Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit und Obmann des Innenausschusses der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass die Diskussion um die Konsequenzen des Rechtsextremismus derzeit droht, in die völlig falsche Richtung zu laufen. Eine Erweiterung von Dateien, neue Datensammlungen und eine vermeintlich verbesserte IT der Strafverfolgungsbehörden lösen nicht das Grundproblem. Das liegt nach jetzigem Stand der Erkenntnisse ganz woanders, nämlich in der Bewertung von Informationen, im fehlenden Nachhaken und in der unzureichenden Nutzung schon bestehender Möglichkeiten zur Vernetzung.
Als grüne Bundestagsfraktion haben wir zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung erst vor Kurzem eine Podiumsdiskussion zu ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) in Berlin, bei der Ska Keller, Jan Philipp Albrecht und ich mit Geraldine de Bastion vom Digitale Gesellschaft e.V., David Hachfeld von Oxfam Deutschland e.V. und dem führenden deutschen ACTA-Experten Prof. Axel Metzger von der Universität Hannover über das ACTA-Abkommen und seine vielfältigen Auswirkungen, den weiteren Ratifizierungsprozess auf deutscher und europäischer Ebene und die Chancen der Zivilgesellschaft, ACTA noch zu stoppen, diskutiert haben. Hier findet Ihr eine Aufzeichnung des Streams der Veranstaltung. Hier findet ihr einen Blogpost mit zahlreichen Informationen über den aktuellen Stand zur bevorstehenden Ratifizierung von ACTA.
Die Nachrichten über das Ausmaß menschenverachtender rechtsextremer Gewalt sind erschütternd. Die Morde, Anschläge und Gewaltaktionen zeigen die Existenz rechtsterroristischer Strukturen. Diese Bedrohung muss von Staat und Gesellschaft entschieden bekämpft werden. Anlässlich der Neonazi-Mordserie werden von Seiten konservativer Politiker jedoch erneut der Aufbau eines sogenannten "Neonazi-Registers" sowie, wie nicht anders zu erwarten, die Wiedereinführung der anlasslossen Vorratsdatenspeicherung sensibler Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger gefordert. Hierdurch entsteht der Eindruck, dass von möglichen Versäumnissen der Sicherheitsbehörden im aktuellen Fall abgelenkt werden soll. Nach der Logik von Friedrich sollen die Bürger die Zeche zahlen, wenn der Staat seine Hausaufgaben nicht erledigt. Die Beschneidung der Freiheitsrechte wird dabei in Kauf genommen. Solche reflexhaft vorgetragenen Forderungen liegen neben der Sache und vernebeln die aus dem Vorgang folgenden Prioritäten. Sie sind weder geeignet noch erforderlich, um vergleichbare Taten in der Zukunft zu unterbinden und schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zurückzuweisen. Die Bundesregierung muss umgehend die unsägliche Extremismus-Klausel zurücknehmen, mit der sie Initiativen gegen Rechtsextremismus in ihrer Arbeit behindert, stigmatisiert und unter Druck setzt. Wir brauchen eine massive Stärkung alle Formen zivilgesellschaftlicher Initiativen und Bündnisse gegen Rechtsextremismus.
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