Meine Anfrage im Innenausschuss des Deutschen Bundestages diese Woche hat ergeben, dass die Bundesregierung dem geplanten EU-System zur Bankdatenspeicherung EU-TFTS völlig indifferent gegenüber steht. Angesichts der Gefahren für den Datenschutz, die von diesem Vorhaben ausgehen, ist das unerhört. Ich erwarte von der Bundesregierung eine entschieden datenschutzfreundliche Positionierung in den weiteren Verhandlungen. Mit Spannung sehe ich der geplanten Grundrechtsfolgenabschätzung der Europäischen Kommission entgegen.
Die fortschreitende Digitalisierung bietet der Wissenschaft vielversprechende neue Möglichkeiten im Umgang mit Wissen und für die Verbreitung von wissenschaftlichen Informationen. Ein offener Wissenschaftsdiskurs ist auf den dauerhaft freien, d.h. für Nutzerinnen und Nutzer gebührenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Beiträgen angewiesen (Open Access). Insbesondere gilt dies im Fall öffentlich geförderter Forschung, deren Ergebnisse ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren zugänglich sein sollten. Die grüne Bundestagsfraktion unterstützt die Anliegen der Open Access-Bewegung im Wissenschaftsbereich. Deshalb haben wir gestern den umfassenden Antrag „Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung“ in den Bundestag eingebracht. Hier skizzieren wir noch einmal die wichtigsten Punkte unseres Antrages. Außerdem könnt Ihr meine Protokollrede noch einmal nachlesen.
Richard Gutjahr hat in seinem Blog einen guten Artikel zu Facebook geschrieben. In dem Artikel gibt es ein Interview mit Max Schrems, in dem es um seine Kampagne "Europe versus Facebook" geht. Der Wiener Jura-Student verklagt Facebook wegen mangelndem Datenschutz. Warum diese Klagen so wichtig sind, kann man am besten herausfinden, wenn man bei Facebook mal nach seinen Daten fragt. Max Schrems bekam eine CD zugeschickt über seine 3-jährige Facebookmitgliedschaft mit einem PDF über 1200 Seiten... Aber vielleicht wollt Ihr einfach selbst gucken, was Facebook so an Daten von Euch gespeichert hat. Hier eine Anleitung.
Auf ihrer heute abgeschlossenen 82. Konferenz befassten sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder anlässlich der aktuellen Diskussionen um Facebook vor allem mit dem Datenschutz in sozialen Netzwerken. Im Hinblick auf die zunehmende Nutzung des Internets und den Umstand, dass den Nutzerinnen und Nutzern die Grundlagen, Funktionsbedingungen und wirtschaftlichen Spielregeln des Internet nicht oder nur unzureichend bekannt sind, wurde auch über die Bedeutung des Datenschutzes als Bildungsaufgabe beraten. Diskutiert wurden ferner die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Geldwäschegesetzes vorgesehenen Identifizierungspflichten, der neue Internet-Adressierungsstandard IPv6 sowie die Auslagerung von IT-Systemen an Internetdienstleister ("Cloud Computing").
Die Anwälte der Opfer der Telekom-Bespitzelungsaffäre haben heute ihren Abschlussbericht vorgestellt. In ihm wird eine unzulängliche Aufklärung der Vorfälle durch die Justiz kritisiert. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte sei weder vollständig aufgeklärt noch "strafrechtlich angemessen gewürdigt" worden, erklärten die Anwälte. Sie forderten zugleich einen besseren rechtlichen Schutz der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben. Die Bundesregierung muss nun endlich aus dem Tiefschlaf aufwachen und die Beschäftigten endlich effektiv vor Überwachung und Ausspionierung zu schützen.
Wir Grüne gratulieren dem Bundesverfassungsgericht herzlich zum 60-jährigen Bestehen . Das Bundesverfassungsgericht hat einen bedeutenden Anteil daran, dass Deutschland nach dem Grauen des Zweiten Weltkrieges eine gefestigte Demokratie in Mitten von Europa geworden ist. Es hat in diesen sechs Jahrzehnten die Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig geprägt und den Rechtsstaat entscheidend mitgestaltet. Wir Grünen versprechen: Auch in den nächsten 60 Jahren werden wir die Arbeit des Gerichts kritisch-konstruktiv begleiten. Auf die nächsten 60 Jahre!
Die Mehrheit der Bundesbürger steht der Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ihrer Telekommunikationsverkehrsdaten zu allgemeinen Sicherheitszwecken ablehnend gegenüber. Allein die CDU/CSU drängt weiterhin auf eine weitestgehend unveränderte Neuauflage der Massenspeicherung, deren Rechtsgrundlage noch im März vergangenen Jahres vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt worden war. Nachdem nun ein internes Papier durchgesickert ist, wird klar: Die Union will die Vorratsdatenspeicherung über die Hintertür einführen.
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