Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Safe Harbor“-Abkommen gleicht einem Paukenschlag. Der Gerichtshof hat unmissverständlich klar gemacht, dass die USA, wie bis heute von Europäischer Kommission und Bundesregierung behauptet, eben kein sicherer Hafen für unsere Daten ist. Das Urteil ist die erste gravierende Konsequenz, die aus der Massenüberwachung der NSA, auf die uns Edward Snowden aufmerksam gemacht hat, gezogen wird. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige sowohl für die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung. Die bisherige Datenaustauschpraxis ganzer Wirtschaftszweige steht offen in Frage. Die Verunsicherung ist groß. All dies war absehbar.
Derzeit diskutieren wir intensiv über die von der schwarz-roten Bundesregierung geplante Wiedereinführung der hochumstrittenen Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat. In der aktuellen Ausgabe des „Spiegel“ wird auf die Praxis einer exzessiven Datenspeicherung durch zahlreiche Mobilfunkanbieter verwiesen, die zwar seit Jahren bekannt, an der sich aber trotz intensiver Bemühungen der Datenschutzaufsicht bis heute kaum etwas geändert hat. Betreffende Daten liegen noch immer bis zu 6 Monate in den Abrechnungssystemen von Telekom, Vodafone und Telefónica. Das sind klare Verstöße gegen das Erforderlichkeitsprinzip des Datenschutzrechts. Die damit geschaffenen Risiken für mögliche missbräuchliche Zugriffe, auch seitens der Sicherheitsbehörden, sind nicht akzeptabel und rechtswidrig.
Am 30. September 2015 fand das erste von drei Fachgesprächen ds Ausschusses „Digitale Agenda“ im 2. Halbjahr 2015 statt. Das Thema lautete „Digitalisierung der Arbeit“. Über das Fachgespräch, die geladenen Sachverständigen, den ihnen zugegangenen Fragenkatalog sowie die abgegebenen Stellungnahmen hatten wir ausführlich berichtet. Leider gab es diesmal keinen Livestream. Auch vor diesem Hintergrund dokumentieren wir an dieser Stelle die Aufzeichnung des Fachgesprächs.
Gestern schrieb zeitonline bereits über ein Papier der Bundesnetzagentur, dass die Kosten der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, in dem Papier selbst […]
In der vergangenen Sitzungswoche, am 21. Sept. 2015, fand die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Wir hatten ausführlich über die Hintergründe der Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegeben Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren geben.
Eben haben wir über die bisher stattgefundenen Fachgespräche des Ausschusses „Digitale Agenda“ im ersten Halbjahr 2015 berichtet und einen Ausblick auf die Fachgespräche im 2. Halbjahr 2015 gegeben. Genauso haben wir eben bereits über die heutige, reguläre Sitzung des Ausschusses und unseren Antrag zur Netzneutralität berichtet. Im Anschluss an die reguläre Sitzung findet am heutigen 30. September 2015 das erste der drei Fachgespräche im 2. Halbjahr 2015 statt. Das Thema lautet „Digitalisierung der Arbeit“.
Vor dem Hintergrund, dass die normalen Sitzungen des Ausschusses „Digitale Agenda“, über den wir hier immer wieder berichten, nach wie vor nicht-öffentlich sind und um zu verhindern, dass der Ausschuss, der nach wie vor bei keinem einzigen Thema die politische Federführung innehat, endgültig in der politischen Bedeutungslosigkeit verschwindet, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, pro Halbjahr insgesamt drei öffentliche Fachgespräche durchzuführen. Nunstehen Termne und Themen der Fachgespräche im 2. Halbjahr 2015 fest.
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