Die jüngsten – inzwischen eingestellten - Ermittlungen wegen Landesverrats im Fall netzpolitik.org zeigen, dass Journalistinnen und Journalisten vor staatlichen Eingriffen nicht ausreichend geschützt sind. Zwar sind derartige, schwerwiegende Vorwürfe wegen Landesverrats eher die Ausnahme, dennoch sehen sich Journalistinnen und Journalisten immer wieder Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt, durch die sie bei der Erfüllung ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe behindert werden. Dies gefährdet die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit. Wir wollen den jüngsten Fall zum Anlass nehmen, die Gesetzeslage zu überprüfen und im Rahmen eines Fachgesprächs zu diskutieren, ob und wenn ja, welche Maßnahmen für einen besseren Schutz von Journalistinnen und Journalisten ergriffen werden müssen.
Immer wieder werden wir in letzter Zeit nach dem aktuellen Stand der parlamentarischen Beratungen in Sachen Vorratsdatenspeicherung gefragt, daher an […]
Das heute veröffentlichte Rechtsgutachten der Bundesnetzagentur zeigt, wohin die Reise beim Breitbandausbau gehen soll: Zurück in die Vergangenheit. Die Bundesnetzagentur […]
Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir in den letzten Wochen immer wieder gesagt: Mit der Entlassung von Generalbundesanwalt Range ist die Affäre um den angeblichen #Landesverrat durch zwei Journalisten von netzpolitik.org noch lange nicht beendet. Im Gegenteil: Die Aufklärung geht weiter. Wir wollen weiterhin wissen: Wer wusste in der Bundesregierung wann wie viel von den Vorgängen? War das für Geheimdienstkoordination zuständige Kanzleramt wirklich so ahnungslos? Wie erklären sich die Widersprüche in den Statements von Generalbundesanwalt Range, Justizminister Maas und Innenminister de Maiziere? All das wollen wir von der Bundesregierung wissen.
Anfang Juli griffen Hacker den italienischen Hersteller von Überwachungssoftware Hacking Team an und übergaben interne Dokumente der Whistleblowerplattform Wikileaks, die […]
Heute berichtete der Tagesspiegel, dass das Bundeskanzleramt scheinbar doch sehr frühzeitig über die Anzeigen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), die schließlich im Vorwurf des Landesverrats gipfelten, informiert war. Dass man im Bundeskanzleramt, das die Rechts- und Fachaufsicht über das BfV ausübt, von dem ganzen Vorgang nichts gewusst haben will, war von Anfang an wenig glaubwürdig. Das haben wir immer wieder artikuliert. Heute muss das Bundeskanzleramt endgültig zurückrudern. Die jüngsten Berichte bestätigen erneut: Die Aufklärung steht noch am Anfang. Die Bundesregierung muss jetzt alle Informationen auf den Tisch packen. Das Kanzleramt muss schnellstmöglich erklären, welche Rolle es in der Affäre tatsächlich spielte und warum man nicht gegen das durchsichtige Vorgehen des BfV intervenierte.
Mit der Entlassung von Generalbundesanwalt Range ist es bei Weitem nicht getan. Die Aufklärung über das Ermittlungsverfahren wegen „Landesverrats“ gegen Journalisten fängt jetzt erst an. Wer wusste in der Bundesregierung wann wie viel von den Vorgängen? War das für Geheimdienstkoordination zuständige Kanzleramt wirklich so ahnungslos? Wie erklären sich die Widersprüche in den Statements von Generalbundesanwalt Range, Justizminister Maas und Innenminister de Maiziere? Gestern berichteten wir bereits über unsere Bemühungen, Licht ins Dunkel zu bekommen. So haben wir unter anderem eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt, die die Abgeordneten von Union und SPD jedoch abgelehnt haben. Aufklärung geht freilich anders. Gestern hatten wir angekündigt, noch einmal ausführlich über unsere umfangreiche Parlamentarische Anfrage (pdf) zu berichten.
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