Heute debattiert der Bundestag abschließend über die Arbeit der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", über deren Arbeit wir hier immerwieder berichtet haben. Konstantin und Tabea haben anlässlich der heutigen Debatte noch einmal ein kleines Resümee gezogen.
In einem gestrigen Blogpost, in dem wir einen kurzen Ausblick auf verschiedene netzpolitisch relevanten Punkte, die diese Woche auf der Agenda des Bundestages stehen, haben wir bereits angedeutet, dass es in dieser Woche unter anderem auch einen Antrag zu Softwarepatenten und eine entsprechende Debatte im Plenum des Bundestages geben wird. Als Grüne sprechen wir uns seit langem gegen Softwarepatente aus und freuen uns über eine nun vorliegende interraktionelle Initiative.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bestandsdatenzugriff (pdf) wurde in der letzten Sitzungswoche des Bundestages gegen unseren Widerstand verabschiedet. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Bundesrat und kann dort theoretisch noch aufgehalten werden, was allerdings angesichts der Zustimmung der SPD nicht wahrscheinlich ist. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Kritikpunkte, die wir an dem jetzigen Gesetzentwurf haben und mahnen dringende Nachbesserungen im Sinne des Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger an.
Eine Studie der Bundesnetzagentur zeigt: Die Provider werben oftmals mit höheren Geschwindigkeiten, als tatsächlich erreicht werden. Nur jeder fünfte User surft mit der versprochenen Geschwindigkeit. Es wird Zeit für mehr Transparenz in den Angeboten vor Vertragsabschluss - und den Universaldienst.
Nach der Antwort auf eine erste schriftliche Frage von Konstantin schien es zunächst so, als hätte die schwarz-gelbe Bundesregierung aus den von ihr bei ACTA gemachten Fehlern nichts gelernt. So verwies sie, obwohl bereits ein entsprechendes Verhandlunmgsmandat vorlag, blumig darauf, dass hohe Schutzstandards im Bereich des Urheberrechts im Interesse der deutschen Wirtschaft seien und ließ wenig Symphatien für mehr Transparenz und eine Beteiligung der Zivilgesellschaft am weiteren Verhandlungsprozess erkennen. Erst durch eine weitere schriftliche Nachfrage scheint es innerhalb der Bundesregierung - wenn auch langsam - zu einem gewissen Umdenken zu kommen. Das ist zu begrüßen. Das weitere Vorgehen von CDU/CSU und FDP in Sachen TAFTA werden wir aufmerksam verfolgen.
Am 28. Januar 2013 fand die letzte Sitzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ statt. Neben letzten Handlungsempfehlungen einzelner Projektgruppen standen im Rahmen der Sitzung auch die Zwischenberichte der Projektgruppen Verbraucherschutz und Kultur, Medien & Öffentlichkeit sowie der Abschlussbericht auf der Tagesordnung. Im Im Rahmen der nächsten Sitzungswoche des Bundestag wird das Plenum abschließend über die Arbeit der Enquete-Kommission und den vorgelegten Abschlussbericht debattieren.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.
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