Auch aufgrund der nach wie vor mangelnden Öffentlichkeit der regulären Sitzungen des Ausschusses „Digitale Agenda“ versuchen wir rechtzeitig im Vorfeld der jeweiligen Sitzungen über die TOPs der nächsten Ausschussberatung zu informieren. Am kommenden Mittwoch, dem 22. April 2015, tagt der Ausschuss „Digitale Agenda“ erneut, zum nunmehr bereits 35. Mal. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Ausblick auf die Sitzung.
Am gestrigen 15. April 2015 hat Bundesjustizminister Heiko Maas seine “Leitlinien” zur Entwicklung eines Gesetztes für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dies kommt einer 180 Grad Wende gleich und lässt einmal mehr generelle Zweifel am Stellenwert der Grund- und Bürgerrechte innerhalb der SPD aufkommen. In einem kurzen Beitrag nimmt Malte eine erste Kritik an den Leitlinien vor.
Die heute durch Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Maizière vorgestellten Leitlinien für "Höchstspeicherfristen" sind nichts anderes als ein fauler Kompromiss in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament sondern auf die Müllhalde der Geschichte. Statt das endlich zu akzeptieren, setzt die schwarz-rote Bundesregierung ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs unbeirrt fort. Nach dem jüngsten Vorstoß Sigmar Gabriels ist der SPD-Justizminister nach wenigen Tagen umgekippt. Wir behalten uns den erneuten Gang naxch Karlsruhe explizit vor.
Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir die „Bürgerrechte in der digitalen Welt“ zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit gemacht. Im Rahmen dieser Schwerpunktsetzung ist die Bundestagsfraktion derzeit bundesweit auf Tour. Unsere Infotour freiheit#vernetzt#sichern gibt Antworten auf derzeit drängende Fragen: Was muss der Gesetzgeber tun, um uns vor anlassloser Massenausspähung zu schützen? Wie können wir unsere Daten und Verbraucherrechte ausbauen? Wie muss die Sicherheit unserer Daten im Netz verbessert werden? Kurz: Wie können wir die Bürgerrechte in der digitalen Welt verteidigen? Am 14.04.2015 kommen wir nach Potsdam.
Sowohl netzpolitik.org als auch Spiegel Online berichten über die Verschärfung des sogenannten „Hackerparagraphen“, also § 202c StGB. Obwohl auch die SPD vor Kurzem noch den umstrittenen Paragraphen auf seine tatsächliche Sinnhaftigkeit und etwaige kontraproduktive Wirkungen hin evaluieren wollte, verschärft man nun mit Hinweis auf eine entsprechende EU-Richtlinie das Strafmaß für Vergehen nach § 202c StGB. Dies haben wir heute thematisiert, denn als Grüne sehen wir den Hackerparagraphen nach wie vor sehr kritisch
Im Zuge der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 19. März 2015 wurden zwei weitere Zeugen aus den Reihen des Bundesnachrichtendienstes (BND) angehört. Thematisch ging es zum einen noch einmal um die Operation EIKONAL, zum anderen um Fragen des G10-Schutzes und des Umgangs mit erfassten Kommunikationsdaten bis in die Gegenwart. In dieser Woche hört der Ausschuss zwei sehr interessante Zeugen – dieses Mal nicht vom Bundesnachrichtendienst (BND). Vielmehr werden Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, und Dr. Hans de With, von 1998 bis 2013 Vorsitzender der G10-Kommission des Bundestages, vor dem Ausschuss aussagen.
Der heute im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zum Bundesverfassungsschutzgesetz wird bislang medial weitgehend unkritisch als tatsächliche Reform und Konsequenz aus den Erfahrungen, die man im Zuge der anhaltenden Enthüllungen um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) gemacht hat, bewertet. Diese Bewertung teilen wir ausdrücklich nicht. Unsere Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung, der eben gerade nicht die notwendigen Konsequenzen zieht, sondern Bürgerrechte gefährdet und Massenüberwachung weiter legitimiert, haben Irene Mihalic, Sprecherin für Innere Sicherheit, und ich heute zum Ausdruck gebracht.
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