Heute hat die Opposition geschlossen die öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ unter Protest verlassen, nachdem deutlich geworden war, dass die Koalitionsfraktion das parlamentarische Verfahren missbraucht, um eine sachbezogen als auch kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf zu verunmöglichen. Insgesamt haben wir kein Verständnis für das Vorgehen der Großen Koalition – dies insbesondere nicht angesichts der verfassungsrechtlich heiklen Fragen, die es zu klären gilt. CDU/CSU und SPD riskieren auf diesem Weg eine weitere Niederlage vor höchsten Gerichten. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln in dieser Kernfrage der Rechtsstaatlichkeit streiten und notfalls die Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht beklagen.
Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag auf Initiative der Fraktion Die Linke über einen Antrag „Umfassendes Informations- und Transparenzgesetz schaffen“ debattiert. Während derzeit ein Bundesland nach dem anderen ein Transparenzgesetz vorlegt, tut sich bezüglich einer überfälligen Weiterentwicklung bestehender Informationsfreiheitsgesetze und im Bereich Open Data auf Bundesebene seit Jahren nichts Substanzielles. Scheinbar hat die Große Koalition mittlerweile keinerlei Anspruch mehr, sich diesen wichtigen Themen anzunehmen. Sie vergibt damit massive Chancen, sowohl für die Vitalisierung unserer Demokratie als auch für wirtschaftliche Innovationen, und riskiert, dass Deutschland im internationalen Vergleich zunehmend den Anschluss verliert. Ob das von ihr im Koalitionsvertrag angekündigte Open-Data-Gesetz tatsächlich noch kommt, ist aus heutiger Sicht fraglich.
Die Diskussion um die Abschaffung der sogenannten „Störerhaftung“ führen wir seit nunmehr mehreren Jahren. Im Mai 2010 führte eine umstrittene […]
Angesichts des jüngsten Vorschlags von Bundesinnenminister de Maiziere, ein Vermummungsverbot für Nutzerinnen und Nutzer des Internets einzuführen, reibt man sich fast ungläubig die Augen. Diese Debatte haben wir in den letzten Jahren nun wirklich erschöpfend geführt. Dass der Minister, um von eigenen, offensichtlichen Versäumnissen abzulenken, erneut einen Vorschlag aus der Mottenkiste konservativer Law & Order-Politik hervorkramt, ist kein Versehen, sondern hat seit langem System.
Zu aktuellen Meldungen, nach denen sich Union und SPD darauf verständigt haben, die „Störerhaftung“ endlich abschaffen und die Providerprivilegierung, wie es ursprünglich das Telemediengesetz vorsah, auf alle Anbieter ausdehnen zu wollen, habe ich heute begrüßt - und gleichzeitig angemahnt, das netzpolitische Kompetenzgerangel innerhalb der Großen Koalition endlich aufzulösen. Die von der Bundesregierung bislang vorgelegten Gesetzesentwürfe gingen vollends an digitalpolitischen Realitäten vorbei. Sie hätten Rechtunsicherheit weiter befördert und dazu geführt, dass es letztendlich weniger statt mehr offener Netze gäbe. Sie stellten zudem eine Bedrohung für die engagierte Freifunkgemeinde dar. Durch die geplanten Haftungsverschärfungen wären Anbieter zu Hilfssheriffs gemacht worden. Der Streit um die Störerhaftung hat insgesamt noch einmal verdeutlicht: Das anhaltende, netzpolitische Kompetenzgerangel innerhalb der Großen Koalition lähmt weiterhin jedweden digitalpolitischen Fortschritt. Angesichts einer Hülle weiterhin unbearbeiteter netzpolitischer Großbaustellen brauchen wir endlich eine klare Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung. Nur so kann der voranschreitende digitale Wandel unserer Gesellschaft in angemessener Weise gesetzgeberisch begleitet werden.
Seit Jahren kündigt die Bundesregierung an, das Urheberrecht reformieren und an das digitale Zeitalter anpassen zu wollen. Vor Kurzem fragten wir noch einmal, wann mit der Reform zu rechnen ist. Das ernüchternde Ergebnis: Entgegen der Rhetorik des Koalitionsvertrages traut man sich nicht an eine ganzheitliche Reform, die dem Anspruch gerecht wird, die Regeln für den Umgang mit kulturellen, wissenschaftlichen oder journalistischen Werken näher an die digitale Welt heranzuführen. Die ambitionslose Bundesregierung stückwerkelt lieber an drei Vorhaben: Der Reform des Urhebervertragsrechts, der Reform der Verwertungsgesellschaften und der Vorlage einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Wir haben, um die Bundesregierung zu tatsächlichen Reformen zu bewegen, drei eigene Anträge vorgelegt, die über die zaghaften Versuche der GroKo hinausgehen.
Angesichts der heute durch die Bundesregierung bestätigten Versetzung des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, in den vorzeitigen Ruhestand haben Konstantin als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ("NSA-Ausschuss") und Hans-Christian Ströbele, grünes Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das Vorgehen der Bundesregierung kritisch hinterfragt und weitere Reformen dringend angemahnt.
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