Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Meine Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten “Wissenschaftsschranke” und dem §52a sowie zum Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. Nachdem wir eben schon auf Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung und zu §52a des Urheberrechtsgesetzes hingewiesen haben, an dieser Stelle Konstantins Protokollrede zum Mikrozensusgesetz 2005. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten “Wissenschaftsschranke” und dem §52a sowie zum Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. An dieser Stelle Konstantins Protokollrede zum § 52a des Urheberrechtsgesetzes. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freut Konstantin sich.
Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten "Wissenschaftsschranke" und dem §52a sowie dem Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. Den Anfang macht Konstantins Rede zur EU-Datenschutzverordnung. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Heute debattierte der Innenausschuss des Bundestages unter anderem auch über die Übermittlung von Finanztransaktion an US-Sicherheitsbehörden im Rahmen des SWIFT-Abkommens. Der jetzt bekannt gewordene öffentliche Teil des zweiten Berichts der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol zum SWIFT-Abkommen zeigt: Die US-Sicherheitsbehörden verfügen weiterhin über einen offenkundig unkontrollierten Zugriff auf internationale Finanztransaktionsdaten der Bundesbürger.
Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung dieses grundlegenden Prinzips des Internets wie wir es heute kennen, bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundesdeutscher wie auf europäischer Ebene intensiv geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes vor einem guten Jahr eine Untersuchung in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischer – Handlungen auszuloten. Erste Ergebnisse der Studie, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen, liegen nun vor - und sollen im Rahmen eines öffentlichen Expertenegsprächs am 5. November im Bundestag erörtert werden.
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