Heute beschäftigte sich sowohl der Innen- als auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch einmal mit dem aktuellen Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI). Über die Studie hatten wir ausführlich berichtet. Die Verfasser des Gutachtens, das vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben wurde und in den letzten Wochen und Tagen für ganz erhebliche Verstimmungen innerhalb der schwarz-gelben Koalition gesorgt hatte, kommen in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluss auf die Aufklärungsquoten der Strafverfolgungsbehörden hat. Durch die Ergebnisse der jüngsten Studie fühlen wir uns darin bestätigt, auch weiterhin für eine grundrechtsschonendere Alternative zur Vorratsdatenspeicherung einzutreten. Wir sehen die Befürworter einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung – sowohl auf deutscher wie auch auf europäischer Ebene - in der Pflicht, die tatsächliche Notwendigkeit beziehungsweise Nützlichkeit der Vorratsdatenspeicherung und eine Vereinbarkeit dieser mit EU-Grundrechten nachzuweisen. Ein solcher Beweis steht bis heute aus.
Gestern hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet, dass die Europäische Kommission heute Deutschland eine letzte, vierwöchige Frist vor Aufnahme des Klageverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung setzt. Die bisherige Linie der EU-Kommission ist alles andere als überzeugend: Zum jetzigen Zeitpunkt gerichtlich gegen die Bundesrepublik Deutschland vorgehen zu wollen, ist angesichts der für den Sommer angekündigten grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeichnerung Symbolpolitik mit der Brechstange. Die Europäische Kommission wäre gut beraten, zunächst die eigenen Hausaufgaben zu erledigen. Statt die dringend benötigte EU-Datenschutzreform weiter zu torpedieren, wie es derzeit Minister Friedrich tut, muss sich die Bundesregierung endlich für eine Rücknahme der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene einsetzen und die Bürgerinnen und Bürger so vor einem weiteren Ausverkauf ihrer verfassungsrechtlich garantierten Rechte über die europäische Ebene bewahren.
Jan Philipp Albrecht, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die EU-Datenschutzreform, im Fachgespräch zur Neuordnung des europäischen Datenschutzrechts München. Datenschutzbeauftragte verschiedener […]
Das umstrittene Abkommen zwischen der EU und den USA zum Austausch von Flugpassagierdaten befindet sich im Ratifizierungsprozess. Der federführende Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten im Europäischen Parlament wird am 27. März 2012 darüber abstimmen, ob er dem Plenum empfehlen soll, dem Abkommen zuzustimmen. Im Vorfeld dieser Abstimmung lädt jan Philipp zu einer Pressekonferenz ein, in der eine unabhängige Studie präsentiert wird, die die rechtlichen Probleme mit dem Flugpassagierdaten-Abkommen untersucht.
In ihrem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 kündigten CDU, CSU und FDP an, eine Stiftung Datenschutz schaffen zu wollen. Um den aktuellen Stand in Sachen Stiftung zu erfahren, habe ich am 26.01.2012 eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Unklarheiten bei der Stiftung Datenschutz” (pdf 63 KB) gestellt. Die Bundesregierung bestätigte in ihren Antworten unsere ärgsten Befürchtungen: Das für die Stiftung vorgesehene Konzept fällt weit hinter den ohnehin stark verbesserungsbedürftigen Status Quo bei Datenschutzauditierung und Gütesiegel zurück. Die Akzeptanz und die Durchschlagskraft der Stiftung sind aus heutiger Perspektive akut gefährdet. Die Stiftung droht zu einem schwarz-gelben Wirtschaftstrojaner zu verkommen. In einem Interview mit dem MDR Info zur Stiftung Datenschutz und deren geplanten Standort in Leipzig konnte ich meine Kritikpunkte an der Ausrichtung, der fehlenden Unabhängigkeit und die wirtschaftsnahe Besetzung der Stiftung äußern. Das Interview mit dem MDR findet Ihr hier.
Heute hat Google seine Datenschutzrichtlinien geändert. Zu dieser Änderung und dem auch weiterhin fehlenden Gestaltungswillens der schwarz-gelben Bundesregierung im Bereich des (Internet-)Datenschutzes hat Konstantin folgendes erklärt.
Heute hat das Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges Urteil zur Eingrenzung der Datennutzung durch die Ermittlungsbehörden gefällt. Zusammen mit Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, hat Konstantin die Karlsruher Entscheidung begrüßt. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken Internetdatenschutz. Karlsruhe beweist damit einmal mehr seine herausragende Rolle bei der Wahrung des Datenschutzes auch und besonders dort, wo es gerade brennt. Die Entscheidung ist zugleich eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition, die bei der jüngsten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und der heute bemängelten Vorschriften keinerlei Nachbesserungsbedarf sah.
Archive