Die Heinrich-Böll-Stiftung lädt in Kooperation mit Digitale Gesellschaft e.V., Reporter ohne Grenzen und der Mädchenmannschaft am 22.03.2013 nach Berlin zur internationalen Workshopkonferenz "Energize, Polarize, Mobilize! Human Rights. Participation. Activism. Internet" ein. Die ganztägige Veranstaltung bringt zahlreiche internationale NetzaktivistInnen zusammen, um unter anderem gemeinsam über "Menschenrechte und Meinungsfreiheit", "Freiheit des Internets vs. Regulierung" und "Geschlechterdemokratie" zu diskutieren.
Wie funktionieren eigentlich Verwertungsgesellschaften? Vor welche Herausforderungen stellen Internet und Digitalisierung das Urheberrecht? Welche Interessen haben die Nutzerinnen und Nutzer, die Urheberrinnen und Urheber und die großen Verwerter? Wie kann das Urheberrecht modernisiert werden und welche Modelle gibt es für die Zukunft? Auf diese und andere Fragen geht ein aktueller Film der Heinrich-Böll-Stiftung zum Urheberrecht ein.
Am gestrigen 25.01. 2013 entschied der Bundesgerichtshofes in einem Urteil, dass Internet-Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, so das Gericht. Die Auswirkungen des Richterspruchs auf aktuelle Debatten wie die Phantasien nach Sperrung von Internetanschlüssen aber auch auf dem Breitbandausbau sind weitreichend. Der Wunsch nach Sperrungen gehört damit hoffentlich ein für alle Mal der Vergangenheit an. Das Urteil stützt auch unsere langjährige Forderung, Breitbandanschlüsse als Universaldienst festzuschreiben. Wie Telefon und Postzustellung gehört der Breitbandinternetzugang zur Grundversorgung.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in der Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den einzelnen Bundesländern. Für die Fraktion der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg lädt Alexander Salomon, Sprecher für Datenschutz der grünen Fraktion, nun alle Interessierten zu einer weiteren Diskussion zur Europäischen Datenschutzreform.
Das heutige Urteil des Landesgerichts Köln im Rechtsstreit um die Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von ,,presseähnlichen Angeboten" werden den Nutzern Inhalte vorenthalten. Der Rundfunkstaatsvertrag muss zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage Regelung aufzulösen. Wirklich gewonnen hat im Prozess vor dem Landgericht Köln niemand.
Derzeit wird die Diskussion um Bettina Wulff, die versucht, Google per Klage dazu zu bringen, bestimmte Suchergebnisse zu ihrem Namen nicht mehr anzuzeigen, mit Vehemenz geführt. Die Diskussion muss auch vor dem Hintergrund der Diskussion um die bisherigen Versäumnisse der schwarz-gelben Bundesregierung in Sachen Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet geführt werden. Zur derzeitigen Diskussion haben Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher und Tabea als medienpolitische Sprecherin heute folgendes erklärt.
Das russische Parlament, die Duma, hat vor zwei Tagen trotz internationaler Proteste ein höchst umstrittenes Gesetz, das höchstwahrscheinlich massive Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit im Internet in Russland haben wird, beschlossen, welches am 1. November in Kraft treten soll. Ein solches Vorgehen passt nicht zur Idee einer strategischen Partnerschaft mit Russland, an der die Bundesregierung weiter festhält. Als Grüne fordern wir die Bundesregierung auf, dies dem Kreml unmissverständlich klarzumachen. Die Bundesregierung muss zudem ein klares Signal an die russische Zivilgesellschaft senden und ihr verdeutlichen, dass Deutschland seine Partner nicht nur im Kreml sieht.
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