Ein Gastbeitrag von David Mohr, Bündnis 90 / Die Grünen, Landesverband Bremen Netzpolitik ist ein globales Thema, da könnte man […]
Morgen findet er wieder statt, der alljährliche ,,Safer Internet Day". In einer gemeinsamen Erklärng haben Konstantin und Tabea heute klargemacht, dass die Bundesregierung, diesen Tag, den wir als Grüne seit Jahren unterstützen, nicht als Feigenblatt für eigene Versäumnisse machen darf. Schaut man sich einmal an, was CDU/CSU und FDP von den vollmundigen Versprechungen in Sachen besseren Daten- und Verbraucherschutz tatsächlich umgesetzt haben wird schnell klar: Diese Bundesregierung bedient auch im Bereich des digitalen Daten- und Verbraucherschutzes lieber Klientelinteressen als den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Ausspähung sicherzustellen.
Immer wieder erwecken führende Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung den Eindruck, man unterstütze die demokratisierende Wirkung von sozialen Netzwerken, Twitter und Co und setze sich für die Freiheit des Internets ein. Die Realität ist leider eine andere. Obwohl wir die Bundesregierung seit nunmehr mehreren Jahren dazu auffordern, endlich den Export von Überwachungs- und Zensursoftware an autoritäre und totalitäre Länder stärker zu kontrollieren, um so zu verhindern, dass Despoten deutsche und europäische Technik dazu einsetzen, demokratischen und oppositionellen Protest zu unterbinden und diejenigen, die ihn äußern, zu verfolgen, aufzuspüren, zu inhaftieren, zu foltern oder zu töten, ist die schwarz-gelbe Bundesregierung bis heute nicht tätig geworden. Das muss sich endlich ändern.
Anlässlich der heutigen, letzten Sitzung der Enquete-Kommission ,,Internet und digitale Gesellschaft haben Konstantin und Tabea heute gemeinsam ein kleines Resümee gezogen und die Arbeit der Enquete in den letzten drei Jahren bewertet. Über den weiteren Verlauf der Enquete-Kommission (Vorlage des Endberichtes, Diskussion im Pelum des Bundestages etc.) werden wir hier weiter informieren.
Am gestrigen 25.01. 2013 entschied der Bundesgerichtshofes in einem Urteil, dass Internet-Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, so das Gericht. Die Auswirkungen des Richterspruchs auf aktuelle Debatten wie die Phantasien nach Sperrung von Internetanschlüssen aber auch auf dem Breitbandausbau sind weitreichend. Der Wunsch nach Sperrungen gehört damit hoffentlich ein für alle Mal der Vergangenheit an. Das Urteil stützt auch unsere langjährige Forderung, Breitbandanschlüsse als Universaldienst festzuschreiben. Wie Telefon und Postzustellung gehört der Breitbandinternetzugang zur Grundversorgung.
Am gestrigen Mittwoch fand die 19. Sitzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ statt. Im Zuge der Sitzung wurden die Zwischenberichte der Projektgruppen Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz, Interoperabilität, Standards und freie Software sowie Internationales und Internet Governance beraten und verabschiedet. Am 28. Januar findet die nunmehr letzte Sitzung der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" statt, in deren Rahmen die letzten Zwischenberichte und der Abschlussbericht beraten und verabschiedet werden sollen.
ZEIT ONLINE hat mich zur aktuellen EU-Datenschutzverordnung interviewt . Den Artikel vom 7. Januar 2013 findet Ihr hier. Ich freue mich auf Eure Kommentare.
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