Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gibt es - nicht nur innerhalb der schwarz-gelben Koalition - eine intensive Diskussion um dieses Mittel der Strafverfolgung, seinen Nutzen und die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme, die insofern einen rechtsdogmatischen Dammbruch darstellt, als dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtend anlasslos und verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert werden. Gerade hat die Europäische Kommission Deutschland eine letzte Frist gesetzt, die bestehende Richtlinie umzusetzen. Der Zeitpunkt dieser Fristsetzung überasscht aus meheren Gründen. Nun wurde bekannt, dass sich Innenminister Friedrich, der innerhalb der Bundesregierung eigentlich nicht die Federführung in Sachen Vorratsdatenspeicherung innehat, ein Schreiben an die Europäische Kommission verfasst hat, in dem er die "Nichtumsetzung" bemängelt. Zu dem Schreiben des Innenministers und möglichen Auswirkungen hat Konstantin eine parlamentarische Frage an die Bundesregierung gerichtet.
Am gestrigen Montag, den 26. März 2012, fand zwischen 13.00 und 14.30 Uhr die 20. Sitzung des Unterausschuss Neue Medien statt. Das Schwerpunktthema der öffentlichen Sitzung war die „Netzpolitische Agenda der Europäischen Kommission“. Über die bevorstehende Anhörung hatten wir berichtet. Am Anfang der Sitzung haben die Direktoren Paul Nemitz (Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission) und Detlef Eckert (Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien) kurze Eingangsstatements gehalten und anschließend Fragen der einzelnen Fraktionen beantwortet. All diejenigen, die die gestrigen Sitzung verpasst haben, können die komplette Anhörung hier noch einmal nachschauen.
Viele Telekommunikationsfirmen, das hat eine Studie, die die europäischen Regulierer vor Kurzem vorgelegt haben, deutlich gemacht, verstoßen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität. Die Diskussion, ob es einer gesetzlichen Festschreibung des Prinzips der Netzneutralität bedarf, wird seit langem intensiv geführt - sowohl auf bundes- wie auf europäischer Ebene. Als Grüne kämpfen wir seit langem für eine echte Netzneutralität. Im Bundestag haben wir verschiedene Anträge hierzu vorgelegt und uns am Konsultationsprozess der Europäischen Kommission beteiligt. Die Bundesregierung haben wir immer wieder dazu aufgefordert, sich - auch auf europäischer Ebene - für eine gesetzliche Regelung zur Festschreibung der Netzneutralität einzusetzen - bislang ohne Erfolg. Trotz dieser intensiven Diskussionen auf Bundes- und Europaebene und der Erkenntnis, dass die Netzneutralität akut gefährdet ist, hat es die schwarz-gelbe Bundesregierung bisher leider verpasst, eine gesetzliche Regelung zur Wahrung der Netzneutralität vorzulegen.Nach Vorlage der neuesten Studie wird die Luft für diejenigen, die immer wieder behaupten, es gäbe keine Verstöße gegen die Netzneutralität, immer dünner. Wir bleiben am Ball.
Gesten hat die Petition "Urheberrecht - Aussetzen der Ratifizierung von ACTA" die Marke von 50000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern errreicht. Da sie innerhalb von 4 Wochen nach Freischaltung erreicht wurde, wird der Bundestag eine öffentliche Anhörung zu ACTA durchführen. Heute haben Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher und Memet Kilic als Obmann der Grünen im Petitionsausschuss ihre Freude über das Erreichen der Marke von 50.0000 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig haben sie die Bundesregierung noch einmal dazu aufgefordert, aus den Fehlern, die sie bei ACTA gemacht hat, zu lernen.
In einem Gastkommentar für die Financial Times Deutschland hat Konstantin als netz- und innenpolitischer Sprecher die Position der grünen Bundestagsfraktion bezüglich der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung noch einmal dargelegt: Die grüne Bundestragsfraktion hält eine pauschale Vorratsdatenspeicherung keineswegs für unverzichtbar. Im Gegenteil: Die anlasslose verpflichtende Massenspeicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation aller Bürgerinnen und Bürger stellt eine Abkehr vom zentralen Datenschutzgrundsatz der Zweckbindung dar. Ermittler haben heute mehr technische Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung als je zuvor. Hier dokumentieren wir Konstantins Kommentar.
Die Grüne Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein hat am 10. Februar 2012 einen Antrag eingereicht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich auf bundes- und europäischer Ebene gegen eine Ratifizierung des ACTA-Abkommens einzusetzen. Ermutigt durch darauf folgende Pressemitteilungen von CDU, FDP und SPD ergab sich die Chance, einen interfraktionellen Antrag zu beschließen, was in der Tat gelang. Jörg Nickel ist netzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein.
Heute hat die Unionsfraktion in einer Pressemitteilung angeregt, die Arbeit in der Enquete-Kommission „Internet & Digitale Gesellschaft“ zur Sommerpause zu beenden und anschließend einen gleichnamigen Ausschuss zu installieren. Konstantin und Tabea haben die Forderung der Union grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber deutlich gemacht, dass die Frage, ob ein solcher Ausschuss eingerichtet wird, völlig unabhängig von der Frage ist, wie lange die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ noch arbeitet.
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