Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge: Den Verlegern versprach er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage klingt das ganz anders. Die Bundesregierung spricht nur noch von einer Evaluation. Und noch dazu von einer „ergebnisoffenen“. Und diese Evaluation will die Bundesregierung erst umsetzen, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen“. Es ist also völlig offen, wann dieser Tag gekommen sein wird. Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.
Ende Juni hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 24. Juni 2014 gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Im Koalitionsvertrag steht nichts mehr von dieser Position; dort ist von einer Evaluation die Rede. Wir GRÜNE haben – auch deshalb - vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den Plänen zur Evaluation, Überarbeitung oder Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch nach den Folgen des bestehenden Gesetzes gefragt. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.
Kommunikation, Informationsbeschaffung, Buchungen, Einkäufe – unser Alltag findet immer mehr in der digitalen Welt statt, ob am Computer oder mobil mit dem Smartphone. Trotz all der vielen Annehmlichkeiten, die das für uns bringt und die wir alle nicht mehr missen wollen, besteht spätestens seit den Enthüllungen des größten Abhör- und Ausspähskandals durch Edward Snowden eine große Skepsis darüber, was mit unseren Daten eigentlich geschieht – nicht nur bei Geheimdiensten, sondern auch bei privatwirtschaftlichen Anbietern. Daher haben wir den Schutz und den Ausbau unserer digitalen Bürgerrechte am Anfang dieser Legislaturperiode zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit als Fraktion gemacht und ein Positionspapier kollaborativ erarbeitet, das wir nun in der finalen Fassung vorstellen.
Als grüne Bundestagsfraktion haben wir das Thema Bürgerrechte in der digitalen Welt zu einem Schwerpunkt unserer parlamentarischen Arbeit im Jahr 2014 gemacht. Am vergangenen Freitag luden wir alle Interessierten zu einer Konferenz „Verbrauchermacht in der digitalen Welt? freiheit#vernetzt#sichern“ in den Deutschen Bundestag, um gemeinsam verschiedene Aspekte des digitalen Verbraucher- und Datenschutzes zu beleuchten zu diskutieren. An dieser Stelle ein kleiner Rückblick auf unsere Veranstaltung und die sie begleitenden Aktivitäten der Fraktion. Wir stellen unseren Entwurf des Positionspapiers „NutzerInnen in der digitalen Welt – Verbraucher- und Datenschutz stärken“ mit unserem Bürgerbeteiligungswerkzeug betatext für Anregungen, Kritik und konkrete Vorschläge zur Verfügung. Damit bieten wir als einzige Bundestagfraktion eine echte Möglichkeit für transparente Bürgerbeteiligung.
An dieser Stelle wollen wir Euch auf eine Veranstaltung von Digitale Gesellschaft e. V. und der Heinrich-Böll-Stiftung, unterstützt vom Österreichischen Kulturforum Berlin im Rahmen der Konferenz: theaterundnetz.de aufmerksam machen. Vor einer Podiumsdiskussion mit ebenso prominenten wie interessanten Gästen treten maschek auf. maschek remixen Fernsehen. Sie montieren Fernsehausschnitte zu neuen eigenen Geschichten um – und synchronisieren sie dann live auf der Bühne.
Webseiten, die wie ehemals kino.to, nachweislich überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten, dürfen laut einem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zukünftig nach richterlicher Anordnung gesperrt werden. Internet-Provider können demnach unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, vergleichbare illegale Webseiten zu sperren. Das Urteil hat heute für teils höchst unterschiedliche Interpretationen gesorgt. Während die einen das Urteil und die in ihm eingezogenen Hürden begrüßen, warnen andere mit Blick auf das Urteil vor einer drohenden flächendeckenden Einführung von Netzsperren. In seinem Beitrag zeichnet Konstantin noch einmal die seit langem geführte Diskussion um die Sinnhaftigkeit, die Effektivität und mögliche kontraproduktive Wirkungen von Netzsperren nach und ordnet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor diesem Hintergrund ein.
Als Teil der Veranstaltungsreihe „Auf der Höhe – Diagnosen der Zeit“ findet am Montag, den 24. Februar ab 19:30 Uhr bei der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin (Schumannstraße 8) ein Vortrag mit anschließendem Gespräch zum Digitalen Wandel statt. Eine einleitende Keynote wird Mercedes Bunz halten, Kulturwissenschaftlerin und Journalistin, die an der Leuphana Universität in Lüneburg lehrt. Sie ist unter anderem Autorin des Buches „Die stille Revolution. Wie Algorithmen Wissen, Arbeit, Öffentlichkeit und Politik verändern, ohne dabei viel Lärm zu machen“.
Archive