Heute stellt die von der Bundesregierung eingesetzt Datenethikkommission ihr Gutachten mit zahlreichen konkreten Handlungsempfehlungen vor. Zu den Vorschlägen des Gutachtens und dem Agieren der Bundesregierung in der Digitalpolitik haben Konstantin und Tabea heute gemeinsam Stellung genommen.
Wir begrüßen die Vorschläge der Datenethikkommission ausdrücklich. Die Kommission hat geleistet, wozu die Bundesregierun selbst seit Jahren nicht im Stande ist: Sie hat sehr konkrete Vorschläge zur dringend notwendigen Regulierung in zentralen Fragen der Digitalisierung vorgelegt.
Wie zuvor die Expertenkommission zum Wettbewerbsrecht nimmt auch die Datenethikkommission die offenkundig überforderte Bundesregierung mit der Vorlage ihrer ebenso klaren wie zukunftsfähigen Handlungsempfehlungen in zentralen Zukunftsfragen an die Hand. Sie macht deutlich, dass Regulierung alles andere als Teufelswerk ist, sondern Verbraucherrechte sichert, Diskriminierung verhindert und Unternehmen dringend benötigte Rechtssicherheit bietet.
Die Bundesregierung muss ihre Abwehrkämpfe gegen den Schutz von Grundrechten nun endlich aufgeben und die wichtigen Handlungsempfehlungen der Kommission so schnell wie möglich in konkrete Gesetzgebung ummünzen. Alles andere würde Vertrauen als Grundbedingung für den Erfolg der Digitalisierung weiter beschädigen. Keinesfalls darf sie die Vorschläge erneut in der Schublade versenken, wie wir es schon viel zu oft erlebt haben.
Viele Vorschläge der Kommission decken sich mit unseren seit Jahren erhobenen Forderungen. Dies gilt zum Beispiel für die Notwendigkeit eines robusten Rechtsrahmens für die Forschung und für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz gerade mit Blick auf einen besseren Diskriminierungsschutz, genauso für verbindliche Vorgaben für Privacy-by-Design oder in Bezug auf gesetzliche Ergänzungen zum Beschäftigtendatenschutz, die die Bundesregierung seit Jahren verweigert.
Darüber hinaus macht die Kommission Vorschläge zum zukünftigen Umgang mit Daten, ohne den bestehenden Rechtsrahmen außer Acht zu lassen. Sie stärkt die Datensouveränität der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Datenzugänglichkeit für die Digitalwirtschaft, ohne Allgemeinwohlziele zu gefährden. Sie stellt klar, dass bisherige Kampagnen der Bundesregierung gegen Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung, die sie mit Schlagworten wie „Dateneigentum“ und „Datenreichtum“ über Jahre betrieben hat, aus gutem Grund in Expertenkreisen keine Unterstützung fand und findet.
Beim Thema Algorithmen stellt die Kommission klar, dass gesetzliche Regelungen für Transparenz und Kontrollierbarkeit nötig sind, um vor Diskriminierung zu schützen und algorithmenbasierte Entscheidungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar zu machen. Es ist richtig, die gesetzlich zu verankernden Pflichten der Betreiber danach zu staffeln, wie kritisch die Auswirkungen des angewandten Algorithmus sein können und auch Verbote bestimmter Anwendungen, wie voll automatisierte Entscheidungen, nicht von vornherein auszuschließen.
Comments are closed