Heute hat der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, seinen 29. Tätigkeitsbericht an den Präsidenten des Deutschen Bundestags, Dr. Wolfgang Schäuble, übergeben. Für uns war das Anlass, dem Beauftragten und seinem Haus für die wichtige Arbeit zu danken und überfällige gesetzgeberische Handlungen für einen effektiven Grundrechtsschutz im Digitalen anzumahnen.

Wir danken dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, und seinem gesamten Haus für ihren wichtigen Einsatz für einen effektiven Grundrechtsschutz in der digitalen Gesellschaft und ihren unermüdlichen Einsatz für die notwendige Weiterentwicklung der Informationsfreiheit. Der Bericht zeigt erneut großen, auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf. Er gibt dem Parlament erneut wichtige Impulse.

Ob unsichere Videokonferenzsysteme, in Restaurants umherfliegende Adressbögen oder seit Jahren ungeklärte Rechtsfragen bezüglich des transatlantischen Datenaustauschs – nicht zuletzt Covid19 hat breiten Teilen der Gesellschaft bewusst gemacht, wie wichtig der Grundrechtsschutz im Digitalen und gute Gesetzgebung in diesem Bereich sind. Wir ermuntern den Beauftragten, auch in Zukunft auf Missstände hinzuweisen und Impulse zu setzen.

Leider waren Bundesregierung und das federführend zuständige Bundesinnenministerium im Bereich des digitalen Grundrechtsschutzes Totalausfälle. Gesetzgeberische Handlungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger blieben weitgehend aus. Nicht einmal die im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben wie einen Beschäftigtendatenschutz setze man um. Auf die Empfehlungen selbst eingesetzter Kommissionen hörte man nicht. Eine Datenstrategie, die ihren Namen kaum Wert ist, legte man erst am Ende der Wajhlperiode vor.

Auch die Chancen einer gemeinwohlorientierten Gestaltung des digitalen Wandels unserer Gesellschaft verkennen CDU/CSU und SPD bis heute. Die notwendige Weiterentwicklung der Informationsfreiheit, die Vitalisierung unserer Demokratie durch mehr Open Data und die Schaffung eines Bundestransparenzgesetzes packte man ebenfalls nicht an. Die Kontrolle der  Arbeit der Nachrichtendienste durch Parlament und Aufsichtsbehörden zersplittert man.

Stattdessen weitete man die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zum Sammeln und Speichern personenbezogener Daten der Bürgerinnen und Bürger erneut exorbitant aus. Auf eindringliche Warnungen des Beauftragten, der dem Parlament immer wieder auch als Sachverständiger zur Verfügung stand und unter anderem ein Moratorium für neue Sicherheitsgesetze forderte, hörte man bewusst nicht. Die Quittung für diese Ignoranz gegenüber konstruktiver Kritik bekam man gleich mehrfach in Form von Urteilen höchster Gerichte. 

Weiter werben wir dafür, dass der Bundesbeauftragte stärker in Gesetzgebungsprozesse eingebunden und seinen Empfehlungen tatsächlich gefolgt wird. Dort wo gewünscht, sollte er bei Anhörungen der Fachausschüsse des Parlaments als Sachverständiger „vor die Klammer gezogen“ werden. Auch setzen wir uns weiter dafür ein, dass die Tätigkeitsberichte im Parlament debattiert werden. Die Länder fordern wir auf, die unabhängigen Aufsichtsbehörden zu stärken, die ebenfalls eine extrem wichtige Arbeit leisten.

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