Die heute in den Raum gestellten Pläne von Kanzleramtsminister Altmaier, für digitale Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen ein einheitliches Bürgerportal schaffen zu wollen, kamen überraschend. Und auch wieder nicht, schließlich ist IT-Gipfel-Zeit und die einzelnen Ministerien überschlagen sich mit immer neuen, meist nicht abgestimmten Vorschlägen. Gemeinsam mit Dieter Janecek, Sprecher für Wirtschaftspolitik der grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin heute die Pläne von Peter Altmaier kritisch hinterfragt.
Heute beginnt der nunmehr 10. nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung. Gemeinsam mit Özcan Mutlu hat Konstantin einen kurzen Kommentar verfasst. Der jährliche IT-Gipfel ist kaum mehr als substanzloses Schaulaufen zahlreicher Ministerinnen und Minister, die alle irgendwie mitspielen wollen. Die Digitalpolitik der schwarz-roten Bundesregierung bleibt insgesamt hoch widersprüchlich. Ministerien arbeiten lieber gegen- statt miteinander und blockieren wichtige digitalpolitische Entscheidungen. Statt endlich die Ärmel hochzukrempeln und den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, stellt man über Jahrzehnte mühsam erkämpfte Prinzipien wie die Datensparsamkeit derzeit offen in Frage und setzt auf unzureichende IT-Sicherheitsstandards statt innovativer Datenschutzkonzepte. Der diesjährige IT-Gipfel trägt den Titel „Lernen und Handeln in der digitalen Welt“. Hier lässt Ministerin Wanka die Länder allein. Die eigenen Hausaufgaben macht man nicht. Eine netzpolitische Kompetenzbündelung ist überfällig. Die Netzpolitik gehört an den Kabinettstisch. Wir brauchen endlich klare netzpolitische Zuständigkeiten und eine Digitalstrategie aus einem Guss statt PR-Gipfel.
Die Oppositionsfraktionen sowie ihre beiden Mitglieder im Untersuchungsausschuss, Martina Renner und ich, haben im vergangenen Jahr wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Nun liegt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Wir werden ihn in den nächsten Tagen genau analysieren. Klar ist aber schon heute: Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige parlamentarische Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt im Dunkeln bleiben. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind vorprogrammiert.
Auf der gerade zu Ende gegangenen Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen wurden drei netzpolitische Beschlüsse gefasst. Auch auf diesem Parteitag gab es wieder mehr als 600 Anträge. Da naturgemäß nicht jeder Antrag tatsächlich debattiert werden kann, entscheiden die Delegierten über ein Voting-Verfahren, welche Anträge tatsächlich debattiert und beschlossen werden sollen. Aus den knapp 70 eigenständigen V-Anträgen wurden so 12 Anträge extrahiert und durch die Delegierten gerankt. Unter diesen 12 Anträgen befanden sich auch alle drei vorliegenden netzpolitischen Anträge – ein klares Indiz für die Bedeutung die der Digitalpolitik mittlerweile zukommt – sowohl gesamtgesellschaftlich auch als parteiintern. Hier dokumentieren wir die Ergebnisse des Rankings und verweisen auf die – jeweils mit übergroßer Mehrheit bis einstimmig - beschlossenen Anträge.
Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
Am 26. September 2016 fand die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ und eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur zukünftigen Parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste statt. In einem Blogpost hatten wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung schon einmal zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung des Innenausschusses.
Am 28.10.2016 veranstaltet die grüne Bundestagsfraktion den nunmehr dritten netzpolitischen Kongress. Der Kongress trägt diesmal den Titel „Für eine Ethik der digitalen Gesellschaft“. Ab sofort findet Ihr alle Infos zum vielfältigen Programm und eine Anmeldemöglichkeit. Neben interessanten Keynotes, Lightningtalks und Workshops erwarten Euch unter anderem auch ein interessantes Rahmenprogramm. Den Abend wollen wir dann erneut gemeinsam in der C-Base ausklingen lassen. Die grüne Bundestagsfraktion und ich würden uns sehr freuen, Euch am 28. Oktober 2016 in Berlin begrüßen zu dürfen!
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