Die Debatte um die Reform des Urheberrechts (und die Einfürhung einer Pauschalabgabe) wird seit langem kontrovers geführt. Konstantin und Robert Habeck, Schriftsteller und Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat für die vorgezogenen Landtagswahlen 2012 von Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein, haben einen Debattenbeitrag für die Frankfurter Rundschau geschrieben, in dem sie sich für eine grundlegende Reform des Urheberrechts und ein Pauschalvergütungsmodell aussprechen. Den Originalbeitrag findet Ihr unter anderem auf den Seiten der Frankfurter Rundschau.
Die EU-Kommission hat am 25. Januar 2012 ein umfassendes Paket zur Harmonisierung des Datenschutzrechtes auf europäischer Ebene vorgelegt. Sie plant, die Datenschutzreform bis Ende 2013 umzusetzen. Das wichtigste Vorhaben ist eine sogenannte Datenschutz-Grundverordnung. Auf Antrag der sächsischen Grünen debattierte der Rechtsausschuss des Landtages in seiner letzten Sitzung über die Positionierung Sachsens im Bundesrat. Im Ergebnis wurde die Staatsregierung aufgefordert, in geeigneter Weise auf Subsidiaritätsbedenken hinzuweisen, gleichwohl die mit der Datenschutz-Grundverordnung verfolgten Ziele vom Landtag begrüßt werden. Die sächsischen Grünen wollen die Debatte um den zukünftigen EU-Datenschutz fortführen und laden zu einer Diskussionsveranstaltung.
Am morgigen Dienstag, 17. April 2012 laden die Münchner Grünen zu einem Diskussions- und Informationsabend zu ACTA und dem UrheberInnenrecht im Internet ein. Die Veranstaltung findet ab 19:00 Uhr in den Räumen der Initiativgruppe Interkulturelle Begegnung e.V. in der Karlstr. 50 in München statt. Die Veranstaltung wird gestreamt. Unter anderem besteht auch die Möglichkeit, Fragen via Chat zu stellen.
Deutsche Firmen exportieren Technikgüter, die der Unterdrückung und Zensur in autoritären und totalitären Staaten dienen können. Auch nach Syrien, wo sich […]
Vor Kurzem haben die europäischen Regulierer erste Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen. Wir hatten ausführlich über die Studie und deren Inhalt berichtet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie und der vorab in Kurzform präsentierten Ergebnisse hatte ich die Bundesregierung im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde gefragt, ob sich an ihrer Position bezüglich der Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, etwas verändert hat. Durch ihre Antwort zeigt die Bundesregierung einmal mehr, dass ihr die Wahrung der Netzneutralität kein so wichtiges Anliegen ist, wie sie gerne suggeriert.
Vetreterinnen und Vertreter der Bundesregierung tun immer wieder so, als hätten nicht zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus der Wissenschaft und nicht zuletzt aus der Opposition immer wieder auf die mangelnde Transparenz und die nicht absehbaren Folgen des ACTA-Abkommens gewarnt. Fernab der Tatsache, dass die Bundesregierung durch zahlreiche parlamentarische Initiativen der Oppositionsfraktionen des Bundestages mehrfach auf die verschiedenen Problematiken des ACTA-Abkommens aufmerksam gemacht wurde, hat auch der Bundesrat bereits im Frühjahr 2010, also gut zwei Jahre vor der Entscheidung der Bundesregierung, die ACTA-Ratifizierung zunächst auf Eis zu legen, in einer umfangreichen Entschließung auf die Unzulänglichkeiten des Abkommens aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund noch immer zu behaupten, man habe keine Kenntnis bezüglich vorgebrachter Kritik gehabt, ist ein starkes Stück.
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