In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte wiederholt Gastbeiträge verfasst, in denen er über die Bemühungen in Nordrhein-Westfalen berichtet, Freifunk-Netzwerke auszubauen und Initiativen politisch stärker zu unterstützen. Heute berichtet Matthi über den Fortlauf seiner Initiative für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk im Bundesrat.
Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, in der sich zahlreiche Länder zusammengeschlossen haben, um gemeinsam die Themen Open Government und Open Data voranzutreiben. Deutschland erfüllt die Voraussetzungen für einen Beitritt seit langem, hat jedoch von der Möglichkeit bisher jedoch keinen Gebrauch gemacht. Trotz klarer Absichtserklärung im schwarz-roten Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung ihr Versprechen bis heute nicht in die Tat umgesetzt. Immer und immer wieder hatten wir die Bundesregierung gemeinsam mit einer engagierten Zivilgesellschaft zum Beitritt aufgefordert. Nun will die Bundesregierung der Initiative offenbar endlich beitreten.
Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die Bundesregierung offenbar von ihrem bisherigen Gesetzentwurf abrücken und nun doch offene Zugänge zu Freifunknetzen zulassen will. Die federführenden Ministerien distanzieren sich von ihrem eigenem Gesetzesentwurf. Trotzdem bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel, ob die Fraktionen von CDU/CSU und SPD noch Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vornehmen werden. Den vielfach kritisierten Gesetzentwurf der Bundesregierung haben sie mittlerweile im „Unterausschuss Kommunales“ geparkt. Immer wahrscheinlicher wird, dass man den Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs abwarten wird (EuGH). Absehbar wird also erneut erst eine weitere höchstrichterliche Ohrfeige dafür sorgen, dass eine in allen netzpolitischen Fragestellungen völlig konfus agierende Bundesregierung umsteuert und letztendlich eine Regelung vorlegt, die den seit Jahren vorliegenden Vorschlägen der Opposition entspricht.
Gestern debattierte der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, in der er die Regierungsfraktionen aufgefordert hat, noch Änderungen am Entwurf vorzunehmen, so dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Als grüne Bundestagsfraktion werden wir das weitere parlamentarische Verfahren intensiv begleiten.
Mit einiger Verwunderung haben wir den Medien entnommen, dass der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Reform des Telemediengesetzes und der sogenannten Störerhaftung“ in einem mehrseitigen Positionspapier (pdf) geradezu zerrissen hat. Guten Morgen, liebe SPD! Es stellt sich die Frage, welche gesetzgeberischen Folgen nun aus der neu gewonnenen Erkenntnis der Fraktion erwachsen. Schon heute ist das gesamte parlamentarische Verfahren, an dem der „Internet-Ausschuss Digitale Agenda“ übrigens gar nicht beteiligt ist, eine einzige Farce.
In den letzten Tagen gab es eine gewisse Unklarheit und Verunsicherung über den weiteren Verlauf eines Gesetzes, das der Praxis der sogenannten "Zwangsrouter" einen gesetzlichen Riegel vorschieben sollte. So wurden unter anderem spekuliert, ob es durch eine Positionierung des Bundesrats sogar dazu käme, dass das Gesetz gegen den Routerzwang doch noch scheitern könne. Um es gleich vorweg zu nehmen, diese Gefahr ist zunächst gebannt. Wir schauen dem weiteren Gesetzgebungsprozess also nunmehr optimistisch entgegen und freuen uns, dass es nunmehr so scheint, als seien die "Zwangsrouter" tatsächlich bald Geschichte.
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